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Eheleute als Mitmieter
Sind im Kopf des Mietvertrages die Ehefrau und der Ehemann als Mieter genannt, hat aber allein der Ehemann den Vertrag unterschrieben, ist die Ehefrau schon dadurch nicht bereits Mitmieterin.
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 06.06.2001, Aktenzeichen, 1 S 1099/00, I S 14/01 (L), WM 2001, S.438.