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Duldung einer Videoüberwachung zum Personenschutz
Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger sehen sich im Umfeld von Strafprozessen nicht selten massiven Drohungen ausgesetzt. In Extremfällen veranlasst die Polizei auch einen Personenschutz, um den Bedrohten zu schützen.
Ein Staatsanwalt wurde während eines großen Strafverfahrens in massiver Weise an Leib und Leben bedroht. Die Polizei installierte daher vor der Eigentumswohnanlage, in der der Jurist wohnte, mehrere versteckte Überwachungskameras. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hielt die Schutzmaßnahme für erforderlich und auch für verhältnismäßig. Folge: Mitbewohner und Besucher mussten die zeitlich begrenzte Videoüberwachung des Hauses hinnehmen.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 20.06.2003
III W 126/03
Pressemitteilung