Gast
Hi,
klar, dulden müssen Sie die Arbeiten schon, da der Vermieter das Recht hat die Mängel zu beheben.
Bei solchen groben Arbeiten steht Ihnen aber "Schadensersatz" zu, da die Wohnqualität doch schon sehr leiden wird, also Vermieter daraufhinweisen das Sie vom Recht der Mietminderung gebrauch machen ! <!-- s --><!-- s -->
Hier im Forum gibt es einen Mietminderungstabelle, nachschauen und benutzen.
Gruß