Susanne
Sind die EBK und der Teppich mitgemietet, so ist die Abnutzung in der Miete enthalten. Schäden, die über eine normale Abnutzung hinaus gehen, müssen vergütet werden.
Inwiefern Du renovieren musst, steht in Deinem Mietvertrag.
Bezüglich der Tür solltest Du Dich mit Deinem Vermieter einigen.