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Zurückbehaltungsrecht an Miete wegen fehlender Nachweise gesetzeskonformer Kautionsanlage
Weist der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der Mietkaution nicht nach, so steht dem Mieter nur dann ein Zurückbehaltungsrecht, wenn das Mietverhältnis in Kürze endet und die Gefahr besteht, daß der Mieter seine Kaution wegen Vermögenslosigkeit des Vermieters verliert.
LG Darmstadt, Urteil vom 08.11.2001, Aktenzeichen: 6 S 282/01, NZM 2002, S.19.