alex29
Hallo!
Zu1: Leider konnte ich (bisher) nichts wirklich aussagekräftiges finden, wie die Zustellung genau zu erfolgen hat. Was man aber findet, ist, dass eine sichere Zustellung gewährleistet sein muss. Da dein VM es auf mehreren Wegen schon versucht hat und du schlussendlich deine Abrechung per Mail bekommen hast, würde ich da nicht weiter nachbohren und sagen, dass ist ok so.
Nachdem was du schreibst, kann man schon sagen, dass der VM bemüht ist, die NK-abrechnung ordentlich zuzustellen.
Zu2: Da es sich um die Abrechung von 2004 (nehme mal an 1.1.04-31.12.04) handelt, hat der Mieter Zeit bis Ende 2005 dir das zuzustellen(12 Monate nach Abrechungszeitraum). Da du die Abrechung jetzt bekommen hast ist es unwichtig, was da für ein Datum draufsteht. Die ZUstellung muss halt innerhalb dieser 12 Monate nach Abrechnungszeitraum erfolgen. Das ist passiert.
Manche VM versuchen nur, wenn sie erst nach den 12 Monaten des Abrechungszeitraums zustellen mit einem vorverlegten Datum noch an ihr Geld zu kommen. Bei dir aber so ok.
Zu3: Nein, das geht so nicht. Es wird ganz klar gesagt, was zur NK-abrechnung gehört. Das wären:
die laufenden öffentlichen Lasten,
- die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung,
- die Heizkosten,
- die Kosten des Betriebes eines maschinellen Personen- und Lastenaufzuges,
- die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr,
- die Kosten der Hausreinigung und der Ungezieferbekämpfung,
- die Kosten der Gartenpflege,
- die Kosten der Beleuchtung,
- die Kosten der Schornsteinreinigung,
- die Kosten einer etwaigen Sach- und Haftpflichtversicherung,
- die Kosten für den Hauswart,
- die Kosten des Betriebes einer Gemeinschaftsantennenanlage oder des Betriebes einer mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage,
- die Kosten des Betriebes einer maschinellen Wascheinrichtung,
- sonstige Betriebskosten.
Alles andere geht nicht in einer NK-abrechnung. Wegen des Zahlungsverzugs hätte er dir jeweils eine Mahnung zukommen lassen müssen. ZU den NK gehört das in keinem Fall!
Zu4: Du hast in der Regel 4 Wochen Zeit die Abrechnung zu prüfen. Legst du Einspruch ein, zögert sich die Sache ohnehin hinaus. MIt den 4 Wochen kannst du aber jetzt gucken, ob du in Verzug bist oder nicht. Es gilt der Tag der Zustellung: ab dann 4 Wochen.
Zu5: Zur Kündigung besteht aus meiner Sicht noch kein Grund seitens des VM, da du ja noch in der Prüfzeit bist, nehme ich an, hast leider nicht geschrieben, wann dir das Ganze nun zugestellt wurde (Datum). Ich würde da an deiner Stelle das Datum der Mailzustellung ansetzen.
Zu6: Rechtsverbindliche Zustellung - wie gesagt: was wirklich eindeutiges hab ich da nicht gefunden. Aber ich würdein deinem Fall nicht darauf rumreiten. Du kannst Erbsenzählen und auf eine Zustellung auf dem Postweg beharren, aber was sollte das gross bringen? Legst du es drauf an, wird er dir die Abrechung sicher auf dem Postweg nochmal zustellen, aber wie gesagt: Was hättest du davon? Du hast die Abrechnung ja, zwar in Mailform, aber da würd ich keinen Bären draus machen.
Prüfzeit: wie gesagt: 4 Wochen.
Zu7: nochmal: 4 Wochen... beri gravierenden Abweichungen empfiehlt sich immer eine professionelle Prüfung durch den örtlichen Mietverein, aber auch via Internet gibts Möglichkeiten der Prüfung.
Zum Schluss noch was: Meiner Ansicht nach gehts immer ums Abwägen von 2 Dingen bei sowas (eigene Meinung): Lohnt sich der mögliche zeitaufwendige und nervkostende Kleinkrieg hinsichtlich dessen, was am Ende dabei rum kommen könnte?
Gut durchdenken und dann entsprechend handeln.
Alles Gute,
alex29
michka
@alex29
erst mal Danke für Deine Antwort <!-- s --><!-- s -->
und ein paar Anmerkungen dazu:
Soweit mir bekannt ist, wird die Zustellung von rechtsverbindlichen Dokumenten, wie auch eine NK-Abrechnung und bsw. Rechnungen via Email, im Falle eines Rechtsstreites vor Gericht nicht anerkannt. Ebenso erkennt das Finanzamt, Rechnungen via Email nicht an.
Ich habe den Vermieter u.a. auch jetzt in jeder Email, insgesamt 6 mal darauf hingewiesen, mir die NK-Abrechnung via Briefpost zukommen zu lassen.
Des weiteren würde die Prüfungszeit erst zu laufen beginnen, nach rechtsverbindlicher Zustellung. Somit wären wir noch nicht in Zahlungsverzug und hätten auch noch nach Zustellung, 4 Wochen Zeit, die NK-Abrechnung (Rechnung) zu prüfen.
Hast du noch eine Idee zu Punkt 8. ?
weitere Anmerkung:
Leider muss ich auch sagen, das der Vermieter im Ausland lebt und sich nicht großartig um die Wohnung kümmert.
Wir hatten bei Einzug schon einige Probleme mit ihm.
<!-- s --><!-- s --> @an alle Leser dieses Forums
Es würde mich freuen, wenn noch andere Fachkundige Personen, hier im Forum Ihre Meinung dazu posten könnten
Danke