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Schmetterling hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich und meine Lebensgefährtin wohnen seit ca. 1.5 Jahren und einer gemütlichen zwei Zimmer Wohnung die uns privat vermeitet wurde / wird.

Nun erreichte uns vor ca. 3 Wochen der Schock: Die Wohnung soll verkauf weden da der Sohn Geld fürs Hausbauen benötigt.

Sie versicherten uns zwar das sie alles unternehmen würden um die Wohnung wieder an einen Investor zu verkaufen, aber das war natürlich nicht der Fall.

Nun meine Frage, ich habe mal etwas von Sperrfristen gelesen und mich interessiert in wieweit diese für uns greifen oder überhaupt greifen.

Was für Rechte haben wir evtl. noch??

Wir haben dazu die Wohnung beim Einzug für ca. 1500 € renoviert. Ist das jetzt alles weg???

wir haben die Wohnung unrenoviert angemietet, da uns der Vermieter sagte ,dass es die beste Lösung sei falls wir wieder ausziehen wollen.

Ich hoffe Ihr könnt uns helfen.

Vielen Dank schonmal

Grüße

Alex

3 Kommentare zu „Eigenbedarf nach Kauf einer Mietwohnung / Sperrfristen”

AMAyer Experte! 26.08.2009 08:20

Ja Ihre 1500.-EUR haben Sie in die Whg des Vermieters investiert. Davon ist Mietern im allgemeinen immer abzuraten. Warum soll auch der Mieter die Whg des VM sanieren und dann noch Miete zahlen?

Ansonsten gilt beim Verkauf durch den Vermieter bzw. für den neuen VM, Kauf bricht nicht Miete! Falls Sie vom neuen VM eine Mieterhöhung erhalten, davon ist auszugehen, so sollten Sie diese von den Kollegen vom örtl. Mieterbund unbedingt prüfen lassen.

AM

Schmetterling 26.08.2009 13:08

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Da der neue Kaufer nun ja sofort in seine Wohnung einziehen will, will er sofort Eigenbedarf anmelden.

Darf er das unter Einhaltung der lächerlich kurzen 3 Monate Kündigungsfrist, oder gelten hier die Sperrfristen, welche auch bei der Umwandlung in eine Eingentumswohnung gelten???

smile30625 Experte! 26.08.2009 15:02

Hallo,

bei einer Eigenbedarfskündigung gelten die regulären Fristen der ordentlichen Kündigung nach § 573c BGB. Da das Mietverhältnis erst 1,5 Jahre andauert, muss der (neue) Vermieter eine knapp 3monatige Kündigungsfrist einhalten (3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats).

Viele Grüße
smile

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