AMAyer 26.08.2009 08:20
Ja Ihre 1500.-EUR haben Sie in die Whg des Vermieters investiert. Davon ist Mietern im allgemeinen immer abzuraten. Warum soll auch der Mieter die Whg des VM sanieren und dann noch Miete zahlen?
Ansonsten gilt beim Verkauf durch den Vermieter bzw. für den neuen VM, Kauf bricht nicht Miete! Falls Sie vom neuen VM eine Mieterhöhung erhalten, davon ist auszugehen, so sollten Sie diese von den Kollegen vom örtl. Mieterbund unbedingt prüfen lassen.
AM
Schmetterling 26.08.2009 13:08
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Da der neue Kaufer nun ja sofort in seine Wohnung einziehen will, will er sofort Eigenbedarf anmelden.
Darf er das unter Einhaltung der lächerlich kurzen 3 Monate Kündigungsfrist, oder gelten hier die Sperrfristen, welche auch bei der Umwandlung in eine Eingentumswohnung gelten???
smile30625 26.08.2009 15:02
Hallo,
bei einer Eigenbedarfskündigung gelten die regulären Fristen der ordentlichen Kündigung nach § 573c BGB. Da das Mietverhältnis erst 1,5 Jahre andauert, muss der (neue) Vermieter eine knapp 3monatige Kündigungsfrist einhalten (3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats).
Viele Grüße
smile