Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohnte 5 Jahre in einem Mehrfamilienhaus (sogn. Platte) in einer Einraumwohnung. Der Mietvertrag so wie ich ihn bekam scheint in Ordnung zu sein. Jedoch übernahm ich die Wohnung in einem desolaten Zustand, so dass ich viel Arbeit einbringen musste, diese W. in bewohnbare Zustände zurückzubringen. Nun ziehe ich um, habe alle Tapeten und Teppichböden(die ich selbst finanzierte) wieder entfernt, alle Formalitäten sind breits erledigt, nun kam der Vermitter(eine Genossenschaft) und verlangt das ich den Wohnraum tapeziert zurück geben solle, obwohl bei Einzug nichts dergleichen an den Wänden vohanden war. Bin ich jetzt verpflichtet diese Wohnung neu zu tapezieren? Kann die Genossenschaft meine Anteile einbehalten? Ich seh es nicht ein, man übergab mir eine Kahle unsanierte Wg. und ich soll daraus jetzt eine ordentliche Wg. machen, das geht doch nicht. Ich hoffe inständig ja noch mit meinem Vermieten nochmal sprechen zu können, aber ich glaube schon bald, dass man dann auf meine Kosten diese Wg. wieder auf Vordermann zu bringen versucht.

0 Kommentare zu „Schönheitsreperaturen notwendig?”

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