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Urteil des Landgerichts Az. 2 S 101/02, besagt, das der Angehörige nicht direkt verwandt sein muß, aber zumindest mit dem Vermieter verschwägert sein.<br />
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Im Fall wurde eine Eigenbedarfskündigung für die "Tochter" der Schwiegertochter vom Gericht abgewiesen, da die "Tochter" der Schwiegertochter nicht mit dem Vermieter verschwägert sei.