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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe folgendes Problem:

am 01.07.2006 bin ich in eine Wohnung gezogen WEIL ich dort meinen Hund halten durfte - tatsächlich wurden mir sogar schriftlich 2 hunde genehmigt.

am 09.07.06 wurde ich darüber informiert, das Nachbarn sich belästigt fühlten, da mein Hund ständig und auch nachts jaulen und bellen würde.

zwar ist dies nicht wahr - aber Tatsache ist, das er zuvor nie alleine gewesen ist - und daher nun tatsächlich weint wenn er LÄNGER alleine ist - also in der Zeit in der ich arbeite ( 16:15 bis 22:35 h ) ist er länger allein.

dabei fängt er aber erst nach stunden an zu jaulen - und dies auch nicht länger als einige Minuten bis er sich wieder beruhigt.

Da er nicht bellt sondern jault war es schwierig ein Trainingshalsband zu erhalten - und dies arbeitet auch nur mit Schall nit mit einem Sprühnebel.

Zudem suche ich einen Hundesitter und habe bereits jemanden in Aussicht.

am 19.07. wurde mir dann die Tierhaltungsgenehmigung ntzogen und ich aufgefordert ihn bis zum 25.07. zu ENTSORGEN !
Meine Hinweise, das er seit dem 14.07. ( wie gesagt war nicht leicht ein solches Halsband zu bekommen) trainert wird interressiert niemanden.

ich wiedersprach schriftlich - woraufhin mir eine letzte frist bis zum 31.07. eingeräumt wurde - da der hausmeister sich vom Jaulen meines Hundes überzeugt habe ( der übrigens in den 3 Wochen irgendwo im Urlaub war).

Aus meinem Hauseingang hat sich niemand beschwert - und alle sagen mir mein Hund würde nur gelegentlich jaulen... und nur an Tagen an denen er 6 Std. alleine ist. - inwieweit sich die Trainingsmassnahme schon auswirkt weiss ich nicht - da ich dann ja auf der Arbeit bin.

Eine der Personen die sich beschwerten hat eine Hündin die letztens stundenlang alleine war und dabei nahezu ununterbrochen bellte.

aber da beschwert sich niemand weil es von 10 bis 16 Uhr nicht aber von 16:25 bis ca. 22:30 war.
wobei immer wenn ich nachhause komme NICHTS zu hören ist - d.h. er jault vermutlich gelegentlich in der Zeit von 19 bis 22:00 - und ich arbeite daran auch dies einzustellen.

Häufig nehme ich ihn mit zur Arbeit - um eine Belästigung der anderen Mieter auf ein Minimum zu beschränken.

dennoch scheint ein leises jaulen auszureichen um sich wegen meines Hundes zu beschweren und jegliche andere Belästigung durch Hunde oder Musik zu ignorieren.

heute bekam ich per Einschreiben die fristlose Kündigung -
der Vermieter beruft sich auf BGB 554a - welche Möglichkeiten habe ich nun ?
ich hielt schon die beiden Fristen von je 6 Tagen für unwirksam.
Danke
S.
Stichwörter: wegen + fristlose + hund + kündigung

2 Kommentare zu „fristlose Kündigung wegen Hund”

fin Experte!

Grund für eine fristlose Kündigung ist das sicher nicht. Da würde ich einen Anwalt einschalten. Der Vermieter braucht dann auch erstmal eine Räumungsklage und die gibt es nicht so schnell. Kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Grundsätzlich aber sollten Sie sich überlegen: "Einen Hund für Berufstätige gibt es nicht", so stand in einer zeitung geschrieben. Und das stimmt. Hunde sollte man nicht stundenlang alleine lassen, das muß man sich vor Anschaffung eines Tieres überlegen. Probleme gibt es damit meist in Mehrfamilienhäusern, da die Tiere sich bei Geräuschen bemerkbar machen und eben stundenlang niemand da ist, der das Tier beruhigen kann.
Bitte dabei auch daran denken, daß auch die Hundeblase nicht immer 6 Stunden und länger einhalten kann. Ein Hundehalsband zum Training ist ganz sicher nicht geeignet, ein Hundesitter schon eher.
Und ganz klar: Mehrfamilienhäuser sind nicht ideal für die Hundehaltung.
Hunde brauchen Platz und Auslauf, am besten einen Hof und Garten.
Denken Sie bei einem Wohnungswechsel daran. Und ein Wohnungswechsel wäre die gescheiteste Lösung, ganz sicher nicht die Abschaffung des Hundes. Wollen Sie aber unbedingt in einem Mehrparteienhaus bleiben, dann sollte man sehen, dass der Hund vielleicht in andere Hände kommt, mit Auslauf und wo die meiste Zeit jemand da ist. Ein paar Stunden kann man Hunde allein lassen, aber nicht einen ganzen langen Arbeitstag lang.

eisbaer

Grund für eine fristlose Kündigung ist das sicher nicht. Da würde ich einen Anwalt einschalten. Der Vermieter braucht dann auch erstmal eine Räumungsklage und die gibt es nicht so schnell. Kann bis zu einem halben Jahr dauern.
Grundsätzlich aber sollten Sie sich überlegen: "Einen Hund für Berufstätige gibt es nicht", so stand in einer zeitung geschrieben. Und das stimmt. Hunde sollte man nicht stundenlang alleine lassen, das muß man sich vor Anschaffung eines Tieres überlegen. Probleme gibt es damit meist in Mehrfamilienhäusern, da die Tiere sich bei Geräuschen bemerkbar machen und eben stundenlang niemand da ist, der das Tier beruhigen kann.
Bitte dabei auch daran denken, daß auch die Hundeblase nicht immer 6 Stunden und länger einhalten kann. .[/quote:c5147]
Hallo zunächst einmal Dank für die rasche Reaktion - Meine Frau und ich hatten 3 Hunde ... als sie verstarb habe ich 2 von den Hunden in gute Familien gegeben.
aber zumindest einen wollte ich doch gern bei mir behalten.
Mir ist auch klar, das weder Mehrfamilienhäuser noch stundenlanges Alleinsein gut sind.
Doch nun als Alleinverdiener mit in Deutschland mittlerweile gängigem Lohn - der nur eine geringe Miete gestattet, habe ich so wie viele auch keine andere Wahl.
Bei Anschaffung der Hunde vor 7 Jahren waren die Verhältnisse komplett anders.
Nun muß das Gegebene bestmöglich umgesetzt werden.
Ein hauptberuflicher Hundesitter würde mehr verdienen als ich - scheidet von daher schonmal definitiv aus.
Daher benötige ich jemanden der etwa als Rentner oder Erwerbsloser die Zeit hat und sich gern einige Zeit mit meinem Hund beschäftigt - wie erwähnt haber ich einen solchen Mann bereits - lediglich ist er derzeit in der Klinik und danach zieht er um in eine Wohnung in meine Nähe.

All DAS benötigt Zeit - die mir der Vermieter nicht einräumen will.
auch hat niemand der Mieter je mit mir gesprochen - nur die direkten Nachbarn in meinem Hauseingang - und die sind alle der Meinung das es sich a. bessert und b. nicht soo schlimm ist wie andere da wohl behaupten.

Das Halsband dient lediglich dazu den Hund darauf aufmerksam zu machen, das sein Jaulen unerwünscht ist - funktioniert aber offenbar nicht.
Da man zwar viel Geld dafür ausgeben muss - aber das Ding ständig Fehlalarme auslöst - wie soll der Hund dann wissen, wann er etwas falsch macht.
Klar vermisst er seine beiden (Spiel)Kameraden - klar auch sein Frauchen.
und wenn ich dann auch noch weg bin - fängt er irgendwann an zu jaulen.

Da auch der Hundsitter nicht 6 Stunden in meiner Wohnung verbringen will - sondern in der Zeit vielleicht 2 Stunden lang - habe ich mir vom Halsband erhofft dem Hund das jaulen abzugewöhnen.
Zwar sind Sprühhalsbänder dazu besser - aber die lösen nur bei BELLEN nicht jedoch bei Jaulen aus.

Klar würde ich lieber in einem Einfamilienhaus leben - so wie bislang auch...
aber in der heutigen Zeit kann das Haus noch so einsam gelegen sein - Haustiere sind meist verboten...die Miete astronomisch... und wenn nicht - wohnt da schon wer - und wird bestimmt nicht so bald ausziehen.

Aber die Frage ist - inwieweit - angesichts der von mir bereits getroffenen Maßnahmen ( Halsband, demnächst Hundesitter) kann der Vermieter sich auf BGB 554a berufen ?
Danke
S.

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