efp_01 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand Auskunft bei folgendem Thema geben... Ich habe von meinem Vater eine 82m2 Eigentumswohnung geerbt die er damals mit öffentlichen Mitteln erbaut hat. Die Bindefrist nur für WBS Berechtigung geht bis 2020. Da ich aber aufgrund pesönlicher Gründe dringend genau in diese Wohnung einziehen möchte (muss), würde ich gerne wissen was mir passieren kann wenn ich trotz nicht vorhandenem WBS einziehe? Mein Bruttoverdienst ist wesentlich höher als die Bemessungsgrenze. Außerdem ist die m2 Zahl ja auch viel zu hoch. Wie gesagt, es gibt zwingende persönliche Gründe warum ich dort einziehen muss!
Kann der Kreis mich aus meiner eigenen Wohnung klagen, oder muss maximal mit einer monatlichen Fehlbelegungszahlung rechnen? Wenn ja wie errechnet diese sich?
Ich hoffe mir kann jemand helfen und danke vorab!
mfg
efp_01