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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an Alle,
bin ganz neu hier und habe mal eine Frage.

Bis vor 2 Monaten haben wir in einer Doppelhaushälfte gewohnt (insgesamt 6 Jahre).
Während der gesamten Mietdauer haben wir KEINE Betriebskostenabrechnung von der Vermieterin erhalten, ferner fand auch keine Wohnungsübergabe beim Auszug statt, sie hat sich nie gemeldet und schließlich haben wir dann die Wohnungsschlüssel per Einschreiben an sie gesandt mit der Bitte, uns die Kaution (3 kalte Mieten) nach 6 Wochen zu überweisen.

Wie verhält es sich mit der Rückzahlungsfrist der Kaution, wenn weder eine BK-Abrechnung erstellt wurde noch eine Wohnungsübergabe stattfand?
Kann mir das jemand beantworten?

LG
Smartie
Stichwörter: anderer + fall + mietkaution

3 Kommentare zu „Ein etwas anderer Fall - Mietkaution”

volker* Experte!

Hallo smartie,

die Kaution dient als Sicherheit für sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Diese sind spätestens nach 6 Monaten nach der Rückgabe der Wohnung verjährt (§ 548 BGB).

Dann besteht auch kein Anspruch mehr auf die Sicherheitsleistung.

Viele Grüße
Volker

smartie

Vielen Dank für die rasche Antwort, aber trotzdem 6 Monate Frist wenn nie eine BK-Abrechnung bzw. eine Wohnungsübergabe stattfand?
Dann hat der Vermieter in diesem Fall ja einen Freibrief für Schäden aller Art, die er uns anhängen kann - das kann ich irgendwie nicht wirklich glauben.

LG
Smartie

volker* Experte!

Hallo smartie,

einen Freibrief hat der Vermieter dadurch nicht. Er muss ja beweisen, dass der Schaden von dir erursacht worden ist.

Diese kann er durch ein Übergabeprotokoll. Wenn es keins gibt, kannst du einfach behaupten (wenn es stimmt), dass der Schaden nicht von dir verursacht wurde. Der Vermieter muss dann das Gegenteil beweisen.

Viele Grüße
Volker

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