volker*
Hallo smartie,
die Kaution dient als Sicherheit für sämtliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Diese sind spätestens nach 6 Monaten nach der Rückgabe der Wohnung verjährt (§ 548 BGB).
Dann besteht auch kein Anspruch mehr auf die Sicherheitsleistung.
Viele Grüße
Volker
smartie
Vielen Dank für die rasche Antwort, aber trotzdem 6 Monate Frist wenn nie eine BK-Abrechnung bzw. eine Wohnungsübergabe stattfand?
Dann hat der Vermieter in diesem Fall ja einen Freibrief für Schäden aller Art, die er uns anhängen kann - das kann ich irgendwie nicht wirklich glauben.
LG
Smartie
volker*
Hallo smartie,
einen Freibrief hat der Vermieter dadurch nicht. Er muss ja beweisen, dass der Schaden von dir erursacht worden ist.
Diese kann er durch ein Übergabeprotokoll. Wenn es keins gibt, kannst du einfach behaupten (wenn es stimmt), dass der Schaden nicht von dir verursacht wurde. Der Vermieter muss dann das Gegenteil beweisen.
Viele Grüße
Volker