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Taschenlampe4u hat diese Frage gestellt
Hallo,
Ich wohne in einem Mietshaus mit 6 Parteien, eine davon der Vermieter (immer eine schnellste Idee, wie ich lernen musste!).
In meiner Wohnung , und ich hoffe auch in den meisten anderen, haben alle Heizungen jeweils einen Zähler.
Allerdings gibt es eine Wohnung in der eine Heizung keinen Zähler hat. (der Heizkörper muss wohl erst ausgetauscht werden und der Vermieter kümmert sich trotz Aufforderung nicht drum).
Der Vermieter meint es wäre kein Problem , wenn der Zähler fehlt, weil es auf seine Kappe ginge.
Ich verstehe die Heizkosten Verordnung aber ganz anders!

Meine Frage :
Ist es nicht so, dass die Kosten jeder verbrauchten Heizeinheit erst dadurch errechnet werden, dass alle im Haus abgelesenen Zählerstände addiert und dann die Gesammtkosten für Heizung des ganzen Hauses durch diesen addierten Wert geteilt werden?

Dann heißt das doch, dass unser aller Heizeinheiten teurer werden, wenn eine Heizung keinen Zähler hat.

Vielen Dank

5 Kommentare zu „Ein Heizkörper ohne Zähler im Mietshaus -- Abrechnung?”

forsetis Experte! 18.02.2017 09:07

""Ich verstehe die Heizkosten Verordnung aber ganz anders!""

Da die Heizkostenverordnung quasi ein Gesetz ist, kann der Vermieter dieses Gesetz nicht nach seiner Bequemlichkeit ausrichten. Ganz klar und unmissverständlich, alle Heizkörper einer Immobilie müssen mit Messgeräten ausgestattet sein, damit der Verbrauch an Wärme gemessen und berechnet werden kann. Wenn der VM nicht in die Hufe kommt, dann hilft nur der Weg zu einem Anwalt für Mietrecht, damit dieser ihm Feuer unter dem Hintern macht.

Taschenlampe4u 18.02.2017 11:39

Hallo, danke fur die schnelle Antwort!
Also stimmt es, dass durch den fehlenden Zähler einer Heizung alle anderen Heiz- Einheiten teurer werden?

Im Übrigen meinte ich 'schlechte' nicht schnelle Idee mit dem Vermieter unter einem Dach.
UND der Vermieter ist selber Anwalt und die ganze Welt dreht sich nur um ihn.
Ich kann mir wiederum gar keinen Anwalt leisten, muss alle Schikanen hinnehmen und immer draufblechen :/

forsetis Experte! 18.02.2017 12:20

Wer sich keinen Anwalt leisten kann, weil das Einkommen zu gering ist, kann sich beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und bekommt damit bei einem Anwalt seiner Wahl für rund 15,- Euro eine "kostenlose" Beratung. Mehr Infos bei Google unter Beratungsschein

Leo1 Experte! 20.02.2017 13:14

Du musst keinerlei Schikanen hinnehmen, auch nicht von einem Anwalt. Es gibt Gesetze die auch für Deinen Vermieter-Anwalt gelten. Also Beratugsschein holen und sich gegen Ungerechtigkeiten wehren.

Billy1 27.02.2017 19:27

Hallo, Du brauchst keinen Anwalt. Natürlich zahlst Du drauf, alles was die anderen verbrauchen wird ja korrekt abgerechnet. Setze deinen Vermieter eine Frist von 14 Tagen, mit der bitte einen Zähler anbringen zu lassen, mit dem Hinweis, nach Ablauf der Frist den Zähler einbauen zu lassen und den Betrag von der Netto ( Kaltmiete ) abzuziehen, aber bitte nur monatlich 30 %, bis es abgezahlt ist. Sonst kommt er an, weil Du keine Miete bezahlt hast, mit Kündigung. Bitte mit Einschreiben / Rückschein, kein Einwurf, der kommt nicht an. Und fange mit Androhung von 10 % Mietminderung ab heute an. Den Zähler baut nur die Ablesefirma ein. Mach mit den eine Ratenzahlung, Du mußt nur Fragen. Damit kommst Du sicher durch.

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