Susanne
Ist der Garten definitiv mitgemietet oder darf der lediglich genutzt werden?
Wenn der Garten nach Mietvertrag mitgemietet ist, darf er vom VM nicht betreten werden, alles andere ist Hausfriedensbruch. Das Schloss des Nebeneingangs halt einfach austauschen, das darfst Du! Wenn die Abstellkammer im Garten ist, gehört sie auch zur Mietsache -> Schloss austauschen!
Wer hat das mit dem Strom festgestellt? Da sollte nur ein Fachmann etwas darüber sagen, ansonsten würde ich davon nichts wissen wollen.
BeXx
also das mit dem strom hab ich festgestellt,uns wurde nämlich mal der strom abgestellt und der teil der wohnung ging dann noch,dann hab ich ein anderes mal als meine nachbarin nicht da war ihre hauptsicherung ausgemacht und dann war der teil in unserer wohnung auch tot also läuft der raum 100% über ihre wohung
Susanne
Naja, mit dem Wissen kannst Du doch den Vermieter gut konfrontieren, wenn er wg. des Gartens frech wird.
Der wird das mit dem Strom schon wissen, ansonsten solltest Du das Deiner Nachbarin mitteilen, aber es ist ja nun mal nicht Deine Schuld.
Deine Nachbarin sollte dann ein Gutachten von einem Fachmann machen lassen und den geklauten Strom einklagen!
BeXx
ich hab jetzt nochmal im mietvertrag nachgeschaut da steht nur gartenpflege und gartennutzung.mündlich ist aber vereinbart das der garten ausschließlich von uns genutzt wird und das nur wir einen schlüssel dafür haben. das nur wir den nutzen ist auch der fall aber der vermieter hat sich mal einen schlüssel ausgeborgt und ihn dann auch nicht wieder zurück gegeben. wie sieht die situation denn jetzt aus wenn da nur gartennutzung steht? also nur wegen dem garten ist unsere wohnung auch so teuer alle anderen wohnungen kosten nur die hälfte im haus.
lohnt es sich wegen sowas zum mieterbund zu gehen?
gruß sebastian