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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Einbau neuer Fenster

Der Einbau von isolierverglasten Fenstern in einer Altbauwohnung als solcher rechtfertigt keine Mieterhöhung nach § 3 Miethöhegesetz. Dieses gilt insbesondere dann, wenn das Gebäude dadurch lediglich in den allgemeinen üblichen Zustand versetzt wird, d.h. in den Zustand, der bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträmen - mindestens 2/3 - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der region angetroffen wird. Isolierverglaste Fenster in Wohnungen sind heute zumeist ortsüblich. Eine Mieterhöhung kommt allerdings dann in Betracht, wenn Heizenergie eingespart wird.

Landgericht Hamburg, Beschluß vom 13.02.2001, Aktenzeichen: 307 S 178/00.
Stichwörter: fenster + neuer + einbau

3 Kommentare zu „Einbau neuer Fenster”

Gast Experte!

wie sieht es denn aus wenn ich in einem altbau wohne, 265 cm hohe alte, nicht isolierte fenster habe und eine heitkostenrechnung von 80 euro im monat(!!!). kann ich da dem vermieter nicht auf die füße treten bzw ein wenig nachhelfen und für den einbau neuer isolierter fenster zu sorgen?

Gast Experte!

Hallo,

der Vermieter ist normalerweise Verpflichtet, die Wohnung bestmöglich Wärmegedämmt zu vermieten, d.h. die Nebenkosten (Heizung) so gering wie möglich zu halten, sollte Ihr Vermieter die Fenster aber austauschen, kann es sein, das er nach der "Modernisierung" einen Teil der Kosten auf die Miete aufschlägt !

Dann sollten Sie sich aber ganz genau Informieren, da der Vermieter nicht alle Kosten (was er aber bestimmt versuchen wird) aufschlagen darf:

"Und die Mieterhöhung? Im frei finanzierten Wohnungsbau kann der Vermieter nach Abschluss der Arbeiten 11 Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Hat eine Modernisierung beispielsweise 7.000,00 EURO gekostet, so darf der Vermieter 770,00 EURO jährlich umlegen, entsprechend EURO 64,17 im Monat. Aber Vorsicht: Viele Modernisierungsarbeiten beinhalten auch Reparaturleistungen. Werden morsche Fenster durch neue ersetzt, dann müssen die Instandsetzungskosten vor Feststellung des umlagefähigen Betrages abgezogen werden. Das gleiche gilt, wenn eine defekte Heizung erneuert und dabei modernisiert wird. Die Abgrenzung zwischen Instandsetzung und Modernisierung ist häufig schwer. Trotzdem kann der Mieter gerade in diesem Bereich viel Geld sparen. Die Wärmedämmung einer maroden Fassade kann im Einzelfall reine Instandsetzungsmaßnahme sein verbunden mit keiner oder nur einer geringfügigen Mieterhöhung. Und schließlich: Ein Vermieter, der sein zu modernisierendes Gebäude leer haben muss, weil er auch die Wohnungszuschnitte verändern will, wird leicht geneigt sein zu versuchen, seinen Mieter bei der Aktion los zu werden. Hier greift jedoch die Härteregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Modernisierung, die den Mieter letztendlich um seine Wohnung bringt, muss er nicht dulden. In derartigen Fällen wird mit harten Bandagen gekämpft. "

Oliver Curd Experte!

Hi,

Miethöhegesetzt gibt es nicht mehr.

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