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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

Aufgrund einiger Unstimmigkeiten zwischen uns und unserem Vermieter wurden uns die Nebenkosten die wir zu viel gezahlt hatten nicht ausgezahlt sondern einfach einbehalten und auf das Mietkautionskonto gezahlt.
Ist unser Vermieter dazu überhaupt berechtigt?

Gruß Andrea
Stichwörter: einbehalten + nebenkosten

0 Kommentare zu „einbehalten der Nebenkosten”

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