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Das Wohnungsrecht ist ein dingliches Nutzungsrecht, das das Recht beinhaltet, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluß des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Es wird als beschränkte persönliche Dienstbarkeit bestellt. Der Berechtigte ist befugt, seine Familie und Personal aufzunehmen. Vgl. § .