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Einnahmen aus gewerblich betriebenem Parkplatz
Der Betrieb eines gebührenpflichtigen Parkplatzes für Kurzparker entspricht nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs dem Bild eines Gewerbebetriebs. Einnahmen hieraus stellen daher gewerbliche Einkünfte dar.
Urteil des BFH vom 09.04.2003
X R 21/00
DAR 2003, 385