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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir haben jetzt schon seit Jahren Probleme mit unseren "Obermietern". Unser Haus ist aufgeteilt in 3 Mietparteien. Wir wohnen im Souterrain, dann eben noch EG und 1. OG jeweils ein Ehepaar. Wir haben den halben Keller als Wohnung, die andere Hälfte sind Abstellräume, die zu den jeweiligen Mietwohnungen gehören, sowie gemeinschaftlich genutzt ein Waschkeller (mit Waschmaschinen und Trockner) und ein Heizungskeller (der auch von allen zum Wäsche trocknen genutzt wird).

Die erste Beschwerde der EG-Mieter war, daß wir die Kellertreppe nicht häufig genutzt putzen würden. Das müsse täglich geschehen (wir haben Hunde und dementsprechend kann da auch mal Sand liegen, wenn wir aus dem Wald kommen). Aber - sie selbst nutzen den Keller auch und sind der Meinung, sie müssen nicht im Treppenhaus putzen, nur oben den kleinen Eingangsbereich. Im Mietverrtag steht aber, daß das Treppenhaus abwechselnd geputzt werden muß. In den über 5 Jahren, die wir hier wohnen, haben aber weder die Leute aus dem 1. Stock noch die aus dem EG geputzt die Kellertreppe, die ja eigentlich von allen genutzt wird. Meine Bitte eine Putzfrau dann einzustellen, die auf alle Parteien umgelegt wird, fand der Vermieter gut, wurde aber von den EG-Leute abgelehnt und ist somit im Sande verlaufen. Auch den Flur, der die Abstellräume und den Waschraum miteinander verbindet, sowie der Waschraum selbst wird nur von uns geputzt. Allerdings habe ich langsam echt die Nase voll, anderen Leuten, die nicht mal guten Tag sagen, den Dreck weg zu machen...

Die nächste Beschwerde ist, daß es sie stört, daß die Hunde in dem von uns mitgemieteten umzäunten Garteneil rumlaufen, rumliegen und ab und an auch ihr Geschäft verrichten, wenn sie zwischen den Gassizeiten mal müssen. Das wird von uns natürlich beseitigt und ist auch nicht wirklich die Menge, da wir ja eh viel draußen sind. Der Vermieter bat uns, um des lieben Friedens willen den Garten nun nicht mehr benutzen, auch wenn er die Beschwerde nicht verstehen könne, aber er möchte seine Ruhe. Hallo? Geld einsacken und nichts tun? Auf jeden Fall zahlen wir ja irgendwie die MIete doch auch für den Garten mit?! Ich habe ihm auf jeden Fall gesagt, wenn wir den Garten nicht mehr nutzen dürfen, werden wir ihn auch nicht mehr pflegen. Darf ich das so überhaupt? Fraglich ist in meinem Kopf jetzt eigentlich auch, ob man deshalb die Miete kürzen könnte??

Dritter Punkt ist eigentlich eher ein Punkt, der mich stört / mir Sorge bereitet. Im Winter fühlt sich niemand dafür zuständig, den Weg vor dem Haus zu räumen. In unserem Mietvertrag ist dazu keine Regelung zu finden. Wir machen das schon regelmäßig, haben auch einen großen Sack Streusalz gekauft, da es sowas hier nicht gab usw. Aber immer schaffen wir das auch nicht (z.B. wenn es schneit während wir außer Haus sind). Gibt es dazu allgemeine Regelungen? Dem Vermieter ist es wieder zu viel, da eine Regelung zu treffen.

Mir ist klar, daß die aus dem EG uns raus haben wollen, da ihr Sohn dringend eine günstige Wohnung sucht und sie so ihre Enkelkinder mit versorgen können, die eh immer hier sind. Es wird auch sehr viel Krach gemacht momentan, was wir aber ja irgendwie nicht beweisen können (z.B. absichtlich draußen stehen und vor unserem Schlafzimmerfenster lautstark telefonieren Samstags morgens um 6.30, die Frau (55) spielt früh morgens Ball in der Küche, die über unserem Schlafzimmer liegt usw.) Wir sind schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung, aber so schnell findet sich auch nichts - und irgendwie bin ich nicht mehr bereit, das alles so hinzunehmen, da es immer schlimmer wird.

Und der Vermieter? Der will nur seinen Frieden - und sein Geld natürlich.

Danke für Tipps schon mal im Voraus.

Liebe Grüße
SiPeb
Stichwörter: vermieter + will + mitmietern + probleme + raushalten

1 Kommentar zu „Probleme mit Mitmietern - Vermieter will sich raushalten”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter muss sich um Ihre Belange mit den Mietmietern oder Nachbarn kümmern da er für Ruhe und Frieden im Haus verantwortlich und zuständig ist.
(Erstellen eines Reinigungsplans, bei Ruhestörung den Mieter ermahnen evtl. kündigen.)
Reichen Sie eine schriftliche Beschwerde über die Verschmutzung und nicht Beseitigung der Verschmutzung des Treppenhauses sowie der Lärmbelästigung mit Lärmprotokoll ein.
Setzen Sie dazu eine Frist von 14 Tagen ein.
Der Vermieter muss sich dazu äußern und sich darum kümmern das eine Regelung und eine Zufriedenheit wieder einkehrt.
Sollte der Vermieter in der Frist nichts zur Besserung beitragen können Sie eine Mietminderung durchführen.
Diese würde ich aber nur mit einem Rechtsanwalt durchführen damit keine Fehler gemacht werden die zu Ihrem Nachteil sein können.

Gruß
ghost

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