Susanne
Es gibt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz-Vermieter dürfen sich ihre Mieter aussuchen, ob Wohnung oder Stellplatz.
stwe
Es gibt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz-Vermieter dürfen sich ihre Mieter aussuchen, ob Wohnung oder Stellplatz.[/quote:b4335]
Es gibt einen genossenschaftlichen Gleichnbhandlungsgrundsatz, und zwar völlig unstreitig. Da ich Genossenschaftsmitglied bin, ist der Grundsatz auf mich anwendbar.
Trotzdem danke für die kompetente Antwort.
Steffen