Susanne
Hallo,
die VM kann den Einzug des Lebensgefährten nicht verbieten, da gibts nichts zu überlegen.
Wenn alle Nebenkosten nach Verbrauch abgerechnet werden (definitiv nichts nach Personen?) muss auch keine NK-Vorauszahlung angeglichen werden.
Deswegen die Miete zu erhöhen, würde ich widersprechen. Im BGB sind diverse Gründe für Mieterhöhung angegeben, Zuzug durch einen weiteren Mieter ist nicht dabei. Gerne geben VM hier eine "höhere Abnutzung" an, halte ich persönlich für Schwachsinn.
Eine "normale" Mieterhöhung nach BGB sollte allerdings, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, möglich sein.
Mapiyal
Meine Vermieterin hat nichts mit den NK zu tun, da ich sie ja direkt zahle, da es ein freistehendes kleines häuschen ist und sie ein paar Häuser weiter wohnt.
Sie hat angefangen mit einem neuen Mietvertrag, muss ich den denn machen, nur weil mein Freund dazuzieht? Wir haben in meinen alten Mietvertrag noch mal nachgelesen und dort steht etwas mit besuch und den auch nur im angemessenen rahmen und das alles andere mit dem vermieter abzustimmen sei, gilt dann trotzdem, dass sie mir nicht verbieten kann, dass er einzieht?
Susanne
Es ist kein neuer Mietvertrag nötig, dadurch entstehen nur Nachteile wie höhere Miete etc.
Der Lebenspartner des Mieters muss geduldet werden, mehr als eine Info an den VM ist nicht nötig, eine "Erlaubnis" ist nicht erforderlich!!!
Hart bleiben!!!