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Mieterhöhung wegen Energieeinsparung
Führt ein Vermieter umfangreiche Energiesparmaßnahmen durch, darf er die Miete erhöhen.
Dafür ist keine Wärmebedarfsrechnung erforderlich, wonach der Mieter ersehen kann, welche Energieersparnis dadurch für ihn erzielt wird. Ein Mieter eines noch zu DDR Zeiten errichteten Mehrfamilienhauses wehrte sich gegen eine Mieterhöhung von 43 %. Die Vermieterin, eine gemeinnützige Wohnungsgesellschaft, hatte umfangreiche Dämmmaßnahmen durchführen lassen, sowie neue Fenster, Türen und eine neue Heizung einbauen lassen. Die Richter entschieden, dass eine Mieterhöhung auch ohne Wärmebedarfsberechnung wirksam ist. Der Vermieter kann die jährliche Miete um 11 % der für die Wohnung entstandenen Baukosten erhöhen. Die Energieeinsparung muss aber nachhaltig, das heißt dauerhaft sein