Bei Lösung des Mietverhältnisses innerhalb der ersten drei Jahre [...] verpflichtet sich der Mieter, mit Rücksicht auf die erhöhten Aufwendungen, welche dem Vermieter durch öfteren Wechsel der Mietpartei entstehen, eine einmalige Entschädigung zu leisten, und zwar
bei Auszug innerhalb des 1. Mietjahres in Höhe einer Monatsmiete,
bei Auszug innerhalb des 2. Mietjahres in Höhe von zweidrittel einer Monatsmiete,
bei Auszug innerhalb des 3. Mietjahres in Höhe einer halben Monatsmiete.[/b:e9a93][/quote:e9a93]
Ist eine solche Klausel rechtens?
Vielen Dank,
HugoEgon
Susanne
Ich denke nicht- gern wird sowas dann von der Kaution abgezogen, da muss der Mieter dann auf Zahlung der Kaution klagen.