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Den "ganz normalen" Straßenlärm muss Ihr Mieter hinnehmen. Auch wenn der mal etwas mehr wird. Beispielsweise weil gerade irgendwo in der näheren Umgebung eine Baustelle ist und der Verkehrslärm vor der Mieterwohnung deshalb zunimmt.<br />
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Die Gerichte bezeichnen das als "sozialadäquaten Lärm" - deswegen darf Ihr Mieter nicht mindern. Erst recht dann nicht, wenn der Grund für den zunehmenden Lärm eine weiter entfernt liegende und ansonsten nicht störende Baustelle ist.<br />
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Ohnehin handelt es sich bei der Verkehrszunahme aufgrund einer Baustelle nur um eine vorübergehende Störung. So lange sie besteht, muss der Mieter sie ohne Mietabzug hinnehmen (AG Frankfurt/Oder, Urteil v. 19.11.2002 - 27 C 568/02, ZMR 2002, S. 269).<br />
Quelle:Steuernetz.de<br />