FischkoppStuttgart
Hierzu gibt es mehere Urteile:
Eines:
Wenn ver VM die Wohnung verkaufen will, und eine leere Wohnung einen ca 6% höheren Preis erziehlen kann, ist eine Kündigung rechtens
(LG Hamburg WM191s.185)
Bei Verkauf einer Wohnung gibt es eine Sperrfrist von 3 Jahren zur Eigenbedarfskündigung.
Was das aber nun genau im einzelfall bedeutet, ist nicht ganz klar.
Die Urteile wiedersprechen sich, oder sie sind wirklich individuell zu sehen. Fall für Fall.
Auf alle Fälle kann er, wenn er es Begründen kann.
Aber wie gut die Begründung ist, kann, glaube ich, nur ein Fachmann feststellen.
Das ist ein Problem. Hier sollten sie sich Fachliche Hilfe holen. Anwalt Mieterschutzbund.
Handeln sie schnell, damit sie keine Fristen (Wiederspruch) verstreichen lassen!