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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe nach fast 5 jahren jetzt meinen Mietvertrag gekündigt, dabei habe ich den
Vermieter angerufen und ihn gefragt, was ich denn in der Wohnung machen sollte. Da
es auch meine erste Mietvertragskündigung ist. Wir haben uns in der Wohnung getroffen
und er war erstaunt, wie weiss das alles noch aussieht. Trotzdem möchte er es mit
Raufasertapeten und gestrichen haben. Derzeit sind dort Strukturtapeten, mit, wenn man
ganz nah ran geht, blassen grau. Diese Tapeten waren bereits bei Mietantritt vorhanden.
Die Wohnung ist in dem Zustand, wie sie bei Mietantritt war. Aber weil die Tapete
ja insgesamt schon 8 Jahre dran ist, möchte er alles komplett neu.

Ich habe mit "Besenrein" oder höchstens streichen gerechnet, war dann doch überrascht,
dass alles tapeziert und gestrichen werden soll. Mein Vermieter rechnet damit, dass
mindestens die Mietkaution und noch mehr gezahlt werden müssen. Einen Kostenvoranschlag
vom Maler beläuft sich auf 2000,- Euro. Wobei mein Vermieter sich mit 1000,- Euro
beteiligen will. Nur ist mir das immer noch zu viel für eine Wohnung, mit der ich
nie wieder was zu tun habe. Da es um recht viel Geld geht, habe ich mich erkundigt,
was rechtens ist und was nicht.

In meinem Vertrag stehen die üblichen Fristen der Schönheitsreparaturen
(3 Jahre Bäder, 5 Jahre Wohnräume..usw). Sie sind als "starre Fristen" formuliert
und mir wurde gesagt, dass die Klausel in dem Fall unwirksam ist.

Nun werde ich mich auf die Unwirksamkeit beziehen und die WOhnung besenrein hinter-
lassen. Ist das mein Recht in diesem Fall? Und wenn ja, wie ist es dann mit der
Mietkaution, die er mit Sicherheit einbehalten wird.
Unter welchen Umständen, darf der Vermieter die Mietkaution einbehalten? Sollte
ich dann klagen oder ihm diese (600,- Euro) zumindest überlassen?

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