Oliver Curd
Hallo Emmi,
wenn Sie erst jetzt die Nebenkostenabrechnung von 2002 bekommen haben, dann brauchen Sie sich keine Gedanken über eine Nachzahlung zu machen. <!-- s --><!-- s -->
Denn der Vermieter hat 12 Monate nach Abrechnungszeitraum zeit, die Abrechnung dem Mieter vorzulegen. Nach Ablauf dieser Fristist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.Für Nachlässigkeiten der Ablesefirma oder der Verwaltung muss der Vermieter einstehen . Siehe BGB§ 556 (3)
Gast
wir haben am dienstag wieder einen schock bekommen als unser vermieter mit der nebenkostenabrechnung kam.wir sollen 1120 € nachzahlen,obwohl wir schon über 1000 € vorrauszahlung hatten.es ist nie richtig warm hier und es läge am gasverbrauch.was kann man gegen so hohe abrechnungen machen?denn irgendetwas stimmt nicht.es ist jetzt schon das dritte mal.das erste mal waren es für 9 monate fast 600 und letztes jahr fast 800 €.das kann doch nicht stimmen,denn keiner hat so ne fette abrechnung.es ist lauwarm und sonst mit duschen,etc. sind wir wie andere leute auch.und das schärfste ist wir sind bloß zu zweit.wäre nett,wenn sich jemand mal meldet <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->