Gast
"bin seit 2003 in einer neuen Wohnung drinn und der Vermieter stellt mir eine Nebenkostenabrechnung aus ohne mir zu belegen wie diese Kosten entstanden sind. ( Er ist der Eigentümer der einen Wohnung )
Er möchte Sie mir ( Kopie ) aus Datenschutzgründen nicht überlassen nur bei Ihm zu Hause einsicht gewähren."
belege muß er ihnen überlassen, er kann ja eine kleine gebühr für das kopieren usw. verlangen.
einsicht bei ihrem vermieter:
Einsicht in die Belege
"Zwar hat der Mieter ein Recht, alle für die Abrechnung relevanten Belege einzusehen. Und zwar an seinem Wohnort. Wohnen Sie allerdings im gleichen Ort wie Ihr Mieter und auch sehr nahe - etwa auf der gegenüberliegenden Straßenseite [/b:e954d]- muss dieser zu Ihnen kommen, schreibt der "Praxis-Berater für private Wohnungsvermieter von A-Z". Er verweist dabei auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 18.3.1997, ZMR 199 . In diesem Fall gilt das nur dann nicht, wenn der Mieter aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist. Für Kopien der Belege können Vermieter Geld verlangen. Wie viel, ist allerdings nicht eindeutig festgelegt, da es unterschiedliche Gerichtsurteile gibt. Den Experten zufolge sollten es nicht mehr als 25 Cent je Kopie sein, um auf der sicheren Seite zu stehen. "
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". wohne in einem 12 Familien Haus und habe die kleinste Wohnung.
Alle Positionen sei es die Grundsteuer, Versicherung Müllabfuhr etc. werden nach dem Schlüssel "w" Wohnungseinheiten berechnet. ausser der Wasserverbraucht. der geht nach m³
sollte dies nicht nach m² der Wohnung geschehen ?
Denn wieso zahle ich mit meinen 74 m² genauso viel wie mein Nachbar mit über 100 m² "
ist sache des vermieters, er muß sich für eine abrechnung entscheiden, entweder für "pro kopf" oder für "pro qm wohnungsgröße"
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"3. haben seit letztem Jahr eine Putzfrau bekommen ( Hausreinigung / und Fenster des Treppenhauses ) obwohl wir dagegen waren haben fast alle Eigentümer sich dafür entschieden für sagenhafte 20 Euro im Monat.
( Wurde von der Eigentümerversammlung ausgeschlossen ) bin nur Mieter. "
wenn es die eigentümerversammlung beschlossen hat, können sie wohl nichts daran machen, aber die kosten der putzfrau müssen gering gehalten werden, ihr vermieter ist verpflichtet, die nebenkosten "putzfrau, versicherungen usw. usw" so gering wie möglich zu halten, wenn sie ein gegenangebot haben, so ist das ein grund einspruch zu erheben und die kosten der putzfrau anzuzweifeln, das würd ich mir nicht gefallen lassen...
problem ist natürlich, wenn die anderen wohnungen alles eigentumswohnungen sind, aber für sie ist natürlich ihr vermieter der ansprechpartner, einspruch einlegen, kosten nachweisen lassen und nochmals den vermieter auf das günstigere angebot hinweisen, wenn nicht geschieht, würde ich die miete um die 12,20 differenz kürzen.
sollte die sache noch komplizierter werden, bzw. ihr vermieter nicht auf sie eingehen, so schlage ich vor den mieterbund einzuschalten, geringe gebühr und eigentlich gute hilfe !
viel glück.
gruß
visus
Zu 1. Nachweisen der Beläge.[/b:4bcc2]
Der selben Meinung bin ich auch .. denn wieso soll ich etwas zahlen ohne zu wissen woher das kommt ?
--> werde darauf bestehen, das der Vermieter mir die Beläge in Kopie zur Verfügung stellt.
Zu. 2. Abrechnung der Positionen in Wohnungseinheiten.[/b:4bcc2]
Es geht darum, das der Vermieter mir eine Rechnung ausstellt worin die Kosten in Wohnungseinheiten aufgelistet sind. sprich Parteien = 12 und nicht pro Person oder auf Quadratmeter der eigentlich genutzen Wohnung.
Ich bin nicht bereit für 74 m² genauso viel zu zahlen wie der Nachbar für über 100... ich finde das unfair.
--> ist der Vermieter im Recht ? .. dass er die kosten auf die 12 Partaien so pauschal hochrechnen kann ?
Müsste das nicht auf die Wohnfläche der jeweiligen Wohnung auferrechnet werden ?
Zu 3. Putzfrau. [/b:4bcc2]
Dem Vermieter als auch der gesamten Gemeinschaft habe ich bereits den günstigeren Kostenvoranschlag vorgeschlagen.
Bis jetzt keine Änderung.
Es wurde mir Formlos mitgeteilt das ich 20 Euro im Monat zu zahlen habe .. nachgewiesen wurde mir nichts. Auch ist kein Lieferschein zur Einsicht bereitgestellt worden woraus hervorgeht das wirklich geputzt wurde.
- Muss mir ein Nachweiss erbracht werden ? bzw. darf ich darauf bestehen ?
- Muss ich das überhaupt bezahlen, wenn kein Nachweis erbracht wird das geputzt wurde ?
- Wenn der Nachweis erbracht wird bin ich wohl berechtig die diferenz zu zahlen, da ich einen deutlich günstigeres Angebot vorgelegt habe oder ?
Vielen Dank für die Ausfürliche Antwort ich empfehle dieses Forum bestimmt weiter Super Service.
Gruss visus
fin
Es kommt natürlich bei einer Reinigungskraft auch darauf wie oft diese kommt und wie lange sie arbeitet. Bei 12 Mietparteien ist eine große Fläche zu putzen. Und wenn die Kraft sogar zweimal pro Woche kommt ist ein Entgelt für sie von EU 240 keinesfalls zu viel, nicht mal bei einmal pro Woche.
Weiß nicht ob Sie das bei Ihrem Angebot überdacht haben.