Susanne
Also: i.d.R. sind Mahnungen gar nicht nötig, da die Miete ein Dauerschuldverhältnis ist.
Bei Ausstand von 2 MM hat der Vermieter die Möglichkeit, fristlos zu kündigen. Üblicherweise wird fristlos und hilfsweise fristgerecht gekündigt, da bei einer Zahlung der Aussenstände die "Fristlose" aufgehoben wird.
Das heisst aber: der Vermieter kann kündigen, muss aber nicht. (vielleicht hat er ja noch Hoffnung?)
Fristlose heißt in Deutschland i.d.R. bis monatsende oder ggf. 2 Wochen, je nach Kulanz des Vermieters. Wenn Du ausziehst braucht der Vermieter auch keine Räumungsklage.
Kosten, die aufgrund Deiner Zahlungsweigerung entstanden sind, hast Du zu tragen, z.B. wenn der VM deswegen beim RA war, Kosten für Mahngebühren, Gerichtskosten, Verzugszinsen...
Adam1984
Habe da noch eine Frage. Kann ich wenn ich zahlungsunfähig bin *fristlos kündigen* Leider kann ich mich nicht darauf verlassen das mein Vermieter mich fristlos kündig. Müsste ich beweisen das ich zahlungsunfähig bin?
Es ist ja sinnlos den Mietvertrag weiter bestehen zulassen, wenn ich jetzt schon weiss da jede weitere Miete die folgt nicht bezahlt werden kann.
Susanne
Nein, Zahlungsunfähigkeit ist kein Grund für eine fristlose Kündigung mieterseits. Es spricht aber auch nichts dagegen, dass Du mit Deinem Vermieter redest und ihn um einen Aufhebungsvertrag bittest. Der muss dem aber nicht entsprechen!
Der Nachweis der Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. die eidesstattliche Versicherung. Ich würde den Besuch einer Schuldnerberatung empfehlen !