Gast hat diese Frage gestellt
Bearbeitungsgebühr" des Vermieters
Auch wenn ein Vermieter mit einem Mieter vor Vertragsschluß eine "Bearbeitungsgebühr' (hier: von 345 DM) vereinbart und bezahlt bekommt, kann der Mieter das Geld später zurückfordern, weil es für eine solche Zahlung keine Rechtsgrundlage gibt. (Amtsgericht Witzenhausen, 2 C 20/97).