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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bearbeitungsgebühr" des Vermieters

Auch wenn ein Vermieter mit einem Mieter vor Vertragsschluß eine "Bearbeitungsgebühr' (hier: von 345 DM) vereinbart und bezahlt bekommt, kann der Mieter das Geld später zurückfordern, weil es für eine solche Zahlung keine Rechtsgrundlage gibt. (Amtsgericht Witzenhausen, 2 C 20/97).
Stichwörter: fördermietel

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