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Licor hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe mal eine frage
und zwar geht es um eine Mietwohnung in dem 2 Parteien wohnen( quasi ne wg). Beide sind als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen, es handelt sich um einen Wohnraum-Mietvertrag von "Landesverband Haus & Grund Westfalen E.V." vor 2 Monaten hat Partei A gekündigt (die andere Partei B hab nichts unterschrieben wurde nur in Kenntnis gesetzt) .Nach der Kündigungsfrist muss A bis zum 30.11.09 raus sein. nun ist A aber schon nach 2 Wochen ausgezogen und B muss nach Ersatz suchen welchen B auch schnell fand. die neue Partei C ist eingezogen weil alles sehr spontan war und der Vermieter nicht zugegen war erstmal ohne irgendwas unterschrieben zu haben. Das sollte dann 2 Tage später nachgeholt werden... aufgrund von privaten Problemen ist C aber nach nur 2 Tagen wieder ausgezogen( ohne was zu unterschreiben). Nun will B die Miete nicht mehr zahlen weil ja C dafür zuständig sein soll.
Meine Frage nun: 1. ist die Kündigung rechtens obwohl A nichts unterschrieben hat?
2. hat B ein Recht darauf den Teil der Miete nicht zu zahlen aufgrund der Vorkommnisse?
Wäre nett wenn ihr mir helfen könnten
David

1 Kommentar zu „Frage zum kündigungsrecht einer mietwohnung”

Licor 19.10.2009 16:19

oh ich habe A und B einmal verwechselt ...

A ist ausgezogen und A will nicht mehr zahlen weil A meint, dass durch den nicht vertraglich festgehaltenen 2Tageseinzug von C A nicht mehr zahlen muss.

B ist nur das "Opfer", welches die Miete der gesamten Wohnung nicht alleine zahlen will und meint, dass A dazu verpflichtet sei, mindestens solange bis die Kündigung wirksam ist, den Teil der Miete zu zahlen. Unabhängig davon, ob die Kündigung nun rechtens ist oder nicht.

So sollte es passen.

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