Licor hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe mal eine frage
und zwar geht es um eine Mietwohnung in dem 2 Parteien wohnen( quasi ne wg). Beide sind als Hauptmieter im Mietvertrag eingetragen, es handelt sich um einen Wohnraum-Mietvertrag von "Landesverband Haus & Grund Westfalen E.V." vor 2 Monaten hat Partei A gekündigt (die andere Partei B hab nichts unterschrieben wurde nur in Kenntnis gesetzt) .Nach der Kündigungsfrist muss A bis zum 30.11.09 raus sein. nun ist A aber schon nach 2 Wochen ausgezogen und B muss nach Ersatz suchen welchen B auch schnell fand. die neue Partei C ist eingezogen weil alles sehr spontan war und der Vermieter nicht zugegen war erstmal ohne irgendwas unterschrieben zu haben. Das sollte dann 2 Tage später nachgeholt werden... aufgrund von privaten Problemen ist C aber nach nur 2 Tagen wieder ausgezogen( ohne was zu unterschreiben). Nun will B die Miete nicht mehr zahlen weil ja C dafür zuständig sein soll.
Meine Frage nun: 1. ist die Kündigung rechtens obwohl A nichts unterschrieben hat?
2. hat B ein Recht darauf den Teil der Miete nicht zu zahlen aufgrund der Vorkommnisse?
Wäre nett wenn ihr mir helfen könnten
David