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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wohnungsbegehung durch den Vermieter[/b:6bb5f]

Wir sind im Herbst 2005 in eine Wohnung eingezogen. Jetzt hat der Vermieter (eine Wohnungsgesellschaft) angekündigt, dass alle [/b:6bb5f]Wohnungen am 25.04. im Zuge einer "Begehung[/b:6bb5f]" besichtigt werden.

Ich kenne mich leider mit den Gesetzen gar nicht aus, aber muss ich das dulden?[/b:6bb5f]

Außer, dass wir verbotenerweise eine Katze haben, ist der Zustand der Wohnung top, aber weshalb muss man sich so in seinen Rechten beschneiden lassen, dass man wildfremde Leute durch seine Privaträume gehen lassen muss? Ist das rechtens?

In welchen Zeitabständen können solche Begehungen erfolgen?[/b:6bb5f]

Können wir zum Auszug gezwungen werden, wenn wir die Katze nicht weggeben?[/b:6bb5f]

Bin für jede Antwort dankbar.

VG
Muggel
Stichwörter: begehung + dulden

0 Kommentare zu „Muss ich Begehung dulden?”

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