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Formularmäßiger Ausschluss im befristeten Mietverhältnis unwirksam
In einem befristeten Mietverhältnis ist für den Mieter üblicherweise eine Kündigung vor Ablauf des Vertrages ausgeschlossen. Wird für diesen Zeitraum eine Untervermietung durch den Vermieter schon im Mietvertrag grundsätzlich ausgeschlossen, stellt dies eine Benachteiligung des Mieters dar. Er hat daher ausnahmsweise die Möglichkeit, das Mietverhältnis aufzukündigen (LG Münster, Urteil vom 13.6.2002).