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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe 3 Jahre in meinem gemieteten Haus gelebt. In diesen 3 Jahren, hat das Haus drei Besitzern. Die neue Hauseigentümerin will sich selbst einziehen, und sie hat einen Rechtsanwalt beauftragt mich wegen Eigenbedarfs mit 3 Monate Frist zu Kundigen.

Sie versuchte ein und halb Jahre mich dazu zu zwingen das Haus zu verlassen ohne das Haus gekauft zu haben. Sie hat sich als neuer Eigentümer eingeführt obwohl sie das Haus damals noch nicht gekauft hat. Sie kaufte das Haus schließlich vor Zwei Monaten. Sie hat sogar vor drei Monate schriftlich mit Räumungs-Klage bedroht. Ich fragte mich, ob ich sie wegen ca. 1 Jahre Dauer-Belästigungen Klagen Konnte?

Das Haus ist sehr alt und hat Ölheizung mit kleinen Ölöfen. Ich habe Geld für einen neuen Öltank als auch zwei neue Ölöfen ausgegeben. Der elektrische Zähler war nebenan beim Nachbarn im nächsten Haus rund um die Ecke und die Elektrizität wurde abgeschnitten, nachdem der Nachbar das Haus umbaute. So dass ich den Elektrozähler neu installieren lassen musste und ließ etwa 40 Meter elektrisches Kabel vom Zähler zu meinem Haus und Putzte darüber. Das musste ich selbst vor dem August Urlaub vor drei Monat tun weil keinen Mensch auf mich und des Haus kümmert. Ich tat diesen auf meine und der Nachbarn Bauherr Kosten. Ich habe das Dach repariert, und ersetzte Dachfliesen selbst am Dach gewechselte und undichte Wasserleitungen repariert und füllten Löcher und kümmerten sich im Allgemeinen um das Haus. Wenn ich meine Zeit und mein Geld nicht auf diesem Haus verbrachte, würde es in diesem Augenblick keine Elektrizität oder Wasser geben. Ich habe die neue Eigentümerin um Ausgleich oder Ablöse dafür gebeten, aber sie will mir nicht einmal das "Kaution" bezahlen, das ich dem ersten Eigentümer bezahlte!

0 Kommentare zu „Kündigung wegen Eigenbedarf nach ein Jahr Belästigung!!..Abl”

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