Susanne 12.11.2008 14:34
Nur mal kurz zu Deinen Fragen: Hausflurputzen, Mülltonnen rausstellen und Winterdienst muss per Mietvertrag vereinbart sein, da kannst Du mit einer Hausordnung nicht viel anfangen. Selbst der "Zettel" ist als MV gültig, alles andere regelt sich per BGB- im Vorteil für den Mieter. Z.B. müsste so der VM regelmässig die Wohnung renovieren. Die Garage kannst Du auch nicht separat kündigen.
Da es sich aber um ein Zweifamilienhaus handelt, hast Du als Eigentümer, der in der 2. Wohnung wohnt ein erleichtertes Kündigungsrecht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Du musst also lediglich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängern und kannst den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Die ordentlichen KF betragen bis 5 Jahre 3 Monate, 5-8 Jahre Mietdauer 6 Monate, darüber hinaus 9 Monate.
In schlimmsten Fall hast Du also eine Kf von 12 Monaten, danach bist Du die Dame ohne ordentlichen MV los bzw. Du könntest, wenn Du willst, einen neuen Vertrag mit ihr abschließen, wenn sie will. So z.B. ohne Garage und mit höherer Miete und den üblichen Konditionen. Am besten Vordruck von Haus und Grund kaufen.