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vw1200 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mich eben neu registriert, da ich ein paar Fragen habe und leider trotz ausgiebigem Googeln nix gefunden habe!

Also, folgende Situation: Meine Lebensgefährtin und ich wohnen seit 4,5 Jahren im EG eines Zweifamilienhauses, während im 1. OG eine alleinstehende Frau seit 18 Jahren zur Miete wohnt. Nun ist es so, dass wir seitens unseres Vermieters seinerzeit einen Standard-Mietvertrag mit Hausordnung bekommen haben, während die Dame über uns nur einen handschriftlichen Zettel als Mietvertrag hat, den sie vor 18 Jahren noch mit der Mutter unseres Vermieters gemacht hat. Eine Hausordnung hat sie nicht.
Nun meine Fragen: Können wir ihr als neue Eigentümer eine Hausordnung als Ergänzung geben? Leider ist es nämlich so, dass sie den Flur nicht saubermacht, die Mülleimer nicht an die Straße stellt, kein Salz streut, nicht fegt, etc....das machen im Moment alles wir.
Außerdem hat unser Haus zwei Garagen, eine nutzt sie. Wir (meine Freundin und ich) haben jedoch 3 Autos und einen kleinen Wohnwagen, so dass wir die Garage gerne nutzen würden (zumal sie diese fast immer nur als ABstellfläche für Müll nutzt und ihr Auto davor stellt!).
Welche Pflichten haben wir der Dame gegenüber?
Achja, im Mietvertrag den sie hat, steht auch noch eine falsche Hausnummer!!
Danke für Eure Tipps!!
Grüsse

1 Kommentar zu „Hauskauf mit vermieteter Wohnung - Rechte & Pflichten”

Susanne Experte! 12.11.2008 14:34

Nur mal kurz zu Deinen Fragen: Hausflurputzen, Mülltonnen rausstellen und Winterdienst muss per Mietvertrag vereinbart sein, da kannst Du mit einer Hausordnung nicht viel anfangen. Selbst der "Zettel" ist als MV gültig, alles andere regelt sich per BGB- im Vorteil für den Mieter. Z.B. müsste so der VM regelmässig die Wohnung renovieren. Die Garage kannst Du auch nicht separat kündigen.
Da es sich aber um ein Zweifamilienhaus handelt, hast Du als Eigentümer, der in der 2. Wohnung wohnt ein erleichtertes Kündigungsrecht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Du musst also lediglich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängern und kannst den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen.
Die ordentlichen KF betragen bis 5 Jahre 3 Monate, 5-8 Jahre Mietdauer 6 Monate, darüber hinaus 9 Monate.
In schlimmsten Fall hast Du also eine Kf von 12 Monaten, danach bist Du die Dame ohne ordentlichen MV los bzw. Du könntest, wenn Du willst, einen neuen Vertrag mit ihr abschließen, wenn sie will. So z.B. ohne Garage und mit höherer Miete und den üblichen Konditionen. Am besten Vordruck von Haus und Grund kaufen.

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