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Hartmuth hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin als Harz4-Empfänger in die unangenehme Situation gekommen, dass mein Vermieter die Räumungsklage eingereicht hat. Nach 9 Monaten ordentlicher Mietzahlung ist mir zum Verhängnis geworden, dass meine Versuche durch eine Selbständigkeit wieder auf eigene Füße zu kommen, teurer wurden als erhofft – und die zugesagten Provisionen leider nicht bezahlt wurden. Dadurch konnte ich jetzt 4 Mieten nicht bezahlen und der Vermieter hat die Räumungsklage beantragt.

Mir geht es jetzt darum zu erfahren, wie viel Zeit mir noch bleibt, bis ich den Gerichtsbeschluss erhalte, ob ich durch einen Einspruch oder Widerspruch nach dem Gerichtsbescheid noch die Möglichkeit habe, den Tag der Räumung noch etwas hinauszögern zu können. Ich möchte nicht flüchten, aber brauche noch etwas Zeit, um zu Einnahmen zu kommen, da ich sonst gar keine andere Wohnung bezahlen könnte.

Da ich meine Schulden beim Vermieter auf jeden Fall begleichen möchte, wäre ich auch für einen Ratschlag dankbar, wie ich mit dem Vermieter eine Ratenvereinbarung aushandle.

Zum Schluss noch die Notfallfrage: Wenn ich zu keinen Einnahmen komme, könnte ich noch einmal auf die ARGE zugehen, damit sie mir mit einer Kautionsstellung und Übernahme eines Transporters hilft?

Für weiterhelfende Informationen wäre ich sehr dankbar.

Gruß von Hartmuth

1 Kommentar zu „Fragen zu einer Räumungsklage”

Berthelstal Experte! 28.04.2011 16:00

Wie sich so eine Räumungsklage im Detail aussieht, kann ich nichht sagen. Aber wenn die Mühle mahlt, mahlt sie.
Einen Widerspruch gegen eine Klage können Sie deshalb nicht einreichen; Ihnen bleibt nur noch eine Rechtfertigung vor dem Gremium. Eine Möglichkeit wäre eine Einigung, aber woher das Geld nehmen ?
Der gang zur ARGE wäre immer empfehlenswert, wen n auch wenig aussichtsreich.
Ansonsten bleibt Ihnen nur das fehlende Geld herbeischaffen oder Tee trinken.

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