Susanne
Sicher ist der Mieter nun Schadenersatzpflichtig-allerdings können dem Mieter nicht die Kosten für die Neufliesung des Bads auferlegt werden.
Der Mieter muss nur den Zeitwert ersetzen !!!
Besteht nicht die Möglichkeit, die Farbe wieder zu entfernen? Wenn dies ohne Rückstände möglich ist, muss sich der VM auch damit zufriedengeben.
Gast
Hallo Susanne,
vielen Dank für Deine umgehende Antwort...
Was genau bedeutet "den Zeitwert ersetzen"?
Die Farbe zu entfernen würde unser Problem nicht ganz lösen, denn leider ist es etwas komplizierter...
Kurz zum Hintergrund: Als wir in die Wohnung eingezogen sind, wollten wir die Bad-Installationen (WC, Badewanne und Waschbecken) nicht übernehmen. Daher haben wir auf eigene Kosten neue gekauft, und der Vermieter hat diese einbauen lassen (auf seine Rechnung).
Nun haben wir aber dummerweise die Wanne nicht direkt mit zumauern lassen, sondern haben dies von einem Bekannten erledigen lassen. Damit ist der Vemieter auch nicht zufrieden, weshalb diese Wand wohl erneuert werden muss.
Diese Kosten müssen wir aber sicher tragen, oder?
Das Entfernen der Farbe ist daher keine Lösung, da die Fliesen auf der Badewannen-Wand von Natur aus weiß sind, alle anderen im Original aber Dunkelblau. Und ich denke nicht, dass diese noch im gleichen Farbton nachzukaufen sind...
LapisInfernalis
Diese Gast-Nachricht ist von mir. Sorry, habe nicht gesehen, dass ich ausgeloggt war... <!-- s --><!-- s -->
LapisInfernalis
Susanne
Hallo,
scheint in der Tat etwas komplizierter- trotzdem, lt. Aussage habt Ihr die Sachen bezahlt und der Vermieter hat eingebaut, aber insgesamt wurde nicht neu gefliesst?
Kann nur empfehlen, in ein Beratungsgespräch bei einem Ra für Mietrecht zu investieren.
Zeitwert bedeutet, dass Ihr nur ersetzen müsst, was die "beschädigten" Fliesen z.Zt. noch Wert sind. Der Wert errechnet sich aus den Anschaffungskosten des alten Fliesenspiegels und der durchschnittlichen Lebensdauer. Beispiel: Wer mit einem alten Golf eine Unfall baut bekommt von der Versicherung auch keinen neuen Mercedes als Ersatz! *g*
LapisInfernalis
Hallo Susanne,
nein, es wurde nicht neu gefliest, sondern nur von uns (leider ohne Wissen des Vermieters) gestrichen. Wie gesagt haben wir ein WC, eine Badewanne und ein Waschbecken gekauft, und ein Installatuer hat nach Auftrag und auf Rechnung des Vermieters den Einbau durchgeführt.
Ich denke, Du hast damit Recht, eventuell einen RA zu konsultieren. Heute um 16 Uhr kommt die Vertreterin des Vermieters erneut in Begleitung eines Fachmannes (ein Installateur, nehme ich an), um den "Schaden" zu Begutachten.
Mal abwarten, was dabei herauskommt.
Bleibt die Frage, ob der Vermieter den Handwerker bestimmt, oder ob wir diesen beauftragen dürfen. Allerdings hängt das wohl mit der Frage zusammen, wer dafür nun aufkommt...
Schauen wir mal. Auf jeden Fall erst einmal vielen Dank!
LapisInfernalis
LapisInfernalis
So wie es aussieht, hat sich die Sache erledigt... Die Vertreterin des Vermieters war eben mit einem Fachmann hier.
Sie hat mir einen "Deal" angeboten: Die Handwerker können schon zwei Wochen vor Ende unserer Mietzeit in die Wohnung und wir zahlen keinen Cent...
Damit kann ich leben! <!-- s --><!-- s -->
Dennoch vielen Dank für Deine Hilfe Susanne... <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Den Deal unbedingt schriftlich fixieren!!!
LapisInfernalis
Jupp, Recht hast Du... Laut Aussage der Vermieter-Vertreterin habe ich ein entsprechendes Schriftstück morgen im Briefkasten...
Mal eine rein technische Frage: Wieso beginnen die Postings in diesem Forum immer mit "µ" und enden mit "Â"?
Susanne
Keine Ahnung- weil der Programmierer vielleicht gesoffen hat ? <!-- s --><!-- s -->
Übrigens: Habe in einem anderen Posting eine Antwort von Dir gefunden. Seit dem 1.6.2005 gilt die 3 Monats Kündigungsfrist auch für Altverträge, d.h. die verlängerten Kündigungsfristen nach Wohndauer gelten nur noch für die Vermieter.
LapisInfernalis
LOL Der war gut... <!-- s --><!-- s -->
Danke für den Hinweis mit der Kündigungsfrist. Habe meine Antwort entsprechend enditiert... <!-- s --><!-- s -->