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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Werte Mietrechts-Experten,

meine Frau und ich haben zum Anfang dieses Monats unsere aktuelle Wohnung gekündigt. Vergangenen Montag war eine Vertreterin unseres Vermierters mit einer potentiellen Nachmieterin da, um sich die Wohnung anzusehen.

Dabei stellte sie fest, dass wir die Fliesen im Bad mit einer speziellen Fliesenfarbe weiß gestrichen haben. Vorher waren diese dunkel-blau.

Das Problem dabei ist, dass wir uns dafür keine Genehmigung seitens des Vermieters geholt haben. Unser Fehler.

Nun komme ich auch endlich zu meiner Frage: So wie es aussieht, muss das Badezimmer aufgrund oben beschriebenen Fehlers neu gefliest werden. Jetzt würde mich interessieren, ob dies ein vom Vermieter bestimmtes Unternehmen machen muss, oder ob wir uns den Handwerker für diese Arbeit selbst aussuchen dürfen...

Gibt es dort eine rechtliche Regelung / Handhabe?

Vielen Dank im Voraus

LapisInfernalis
Stichwörter: freie + handwerkers + wahl

10 Kommentare zu „Freie Wahl des Handwerkers?”

Susanne Experte!

Sicher ist der Mieter nun Schadenersatzpflichtig-allerdings können dem Mieter nicht die Kosten für die Neufliesung des Bads auferlegt werden.
Der Mieter muss nur den Zeitwert ersetzen !!!

Besteht nicht die Möglichkeit, die Farbe wieder zu entfernen? Wenn dies ohne Rückstände möglich ist, muss sich der VM auch damit zufriedengeben.

Gast Experte!

Hallo Susanne,

vielen Dank für Deine umgehende Antwort...

Was genau bedeutet "den Zeitwert ersetzen"?

Die Farbe zu entfernen würde unser Problem nicht ganz lösen, denn leider ist es etwas komplizierter...

Kurz zum Hintergrund: Als wir in die Wohnung eingezogen sind, wollten wir die Bad-Installationen (WC, Badewanne und Waschbecken) nicht übernehmen. Daher haben wir auf eigene Kosten neue gekauft, und der Vermieter hat diese einbauen lassen (auf seine Rechnung).

Nun haben wir aber dummerweise die Wanne nicht direkt mit zumauern lassen, sondern haben dies von einem Bekannten erledigen lassen. Damit ist der Vemieter auch nicht zufrieden, weshalb diese Wand wohl erneuert werden muss.

Diese Kosten müssen wir aber sicher tragen, oder?

Das Entfernen der Farbe ist daher keine Lösung, da die Fliesen auf der Badewannen-Wand von Natur aus weiß sind, alle anderen im Original aber Dunkelblau. Und ich denke nicht, dass diese noch im gleichen Farbton nachzukaufen sind...

LapisInfernalis

Diese Gast-Nachricht ist von mir. Sorry, habe nicht gesehen, dass ich ausgeloggt war... <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

LapisInfernalis

Susanne Experte!

Hallo,
scheint in der Tat etwas komplizierter- trotzdem, lt. Aussage habt Ihr die Sachen bezahlt und der Vermieter hat eingebaut, aber insgesamt wurde nicht neu gefliesst?

Kann nur empfehlen, in ein Beratungsgespräch bei einem Ra für Mietrecht zu investieren.

Zeitwert bedeutet, dass Ihr nur ersetzen müsst, was die "beschädigten" Fliesen z.Zt. noch Wert sind. Der Wert errechnet sich aus den Anschaffungskosten des alten Fliesenspiegels und der durchschnittlichen Lebensdauer. Beispiel: Wer mit einem alten Golf eine Unfall baut bekommt von der Versicherung auch keinen neuen Mercedes als Ersatz! *g*

LapisInfernalis

Hallo Susanne,

nein, es wurde nicht neu gefliest, sondern nur von uns (leider ohne Wissen des Vermieters) gestrichen. Wie gesagt haben wir ein WC, eine Badewanne und ein Waschbecken gekauft, und ein Installatuer hat nach Auftrag und auf Rechnung des Vermieters den Einbau durchgeführt.

Ich denke, Du hast damit Recht, eventuell einen RA zu konsultieren. Heute um 16 Uhr kommt die Vertreterin des Vermieters erneut in Begleitung eines Fachmannes (ein Installateur, nehme ich an), um den "Schaden" zu Begutachten.

Mal abwarten, was dabei herauskommt.

Bleibt die Frage, ob der Vermieter den Handwerker bestimmt, oder ob wir diesen beauftragen dürfen. Allerdings hängt das wohl mit der Frage zusammen, wer dafür nun aufkommt...

Schauen wir mal. Auf jeden Fall erst einmal vielen Dank!

LapisInfernalis

LapisInfernalis

So wie es aussieht, hat sich die Sache erledigt... Die Vertreterin des Vermieters war eben mit einem Fachmann hier.

Sie hat mir einen "Deal" angeboten: Die Handwerker können schon zwei Wochen vor Ende unserer Mietzeit in die Wohnung und wir zahlen keinen Cent...

Damit kann ich leben! <!-- s :) --><!-- s :) -->

Dennoch vielen Dank für Deine Hilfe Susanne... <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

Susanne Experte!

Den Deal unbedingt schriftlich fixieren!!!

LapisInfernalis

Jupp, Recht hast Du... Laut Aussage der Vermieter-Vertreterin habe ich ein entsprechendes Schriftstück morgen im Briefkasten...

Mal eine rein technische Frage: Wieso beginnen die Postings in diesem Forum immer mit "µ" und enden mit "Â"?

Susanne Experte!

Keine Ahnung- weil der Programmierer vielleicht gesoffen hat ? <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Übrigens: Habe in einem anderen Posting eine Antwort von Dir gefunden. Seit dem 1.6.2005 gilt die 3 Monats Kündigungsfrist auch für Altverträge, d.h. die verlängerten Kündigungsfristen nach Wohndauer gelten nur noch für die Vermieter.

LapisInfernalis

LOL Der war gut... <!-- s :D --><!-- s :D -->

Danke für den Hinweis mit der Kündigungsfrist. Habe meine Antwort entsprechend enditiert... <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

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