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Ladung zur Wahl des Verwalters
Soll in einer Wohnungseigentümerversammlung ein neuer Verwalter gewählt werden, ist es nicht erforderlich, in der Einladung einen konkreten Namen des Bewerbers für das Amt des Verwalters zu benennen.
Beschluss des OLG Celle vom 14.02.2002
4 W 6/02
OLGR Celle 2002, 75