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Kündigung bei Nichtzahlung der Pachtkaution
Auch vor Übergabe des Pachtobjektes kann eine fristlose Kündigung des Verpächters wegen Nichtzahlung berechtigt sein.
Hat der Verpächter seine vertraglich übernommene Verpflichtung zur Herstellung eines bestimmten baulichen Zustandes des Pachtobjektes erfüllt und dem Pächter die Übergabe der Pachtsache angeboten, ist er berechtigt, den Pachtvertrag zu kündigen, wenn der Pächter seiner Pflicht zur Zahlung der Pachtkaution nicht nachkommt. Dem steht auch nicht entgegen, dass das Pachtobjekt noch nicht übergeben ist.
Urteil des OLG Celle vom 20.02.2002
2 U 183/01
OLGR CBO 2002, 91