Rano
Der VM kann sich ja schlecht zwei Wohnungen parallel für seinen Altersruhesitz reservieren?!
Die ursprünglich getroffene Vereinbarung ist -für eine Wohnung- völlig ok, jedoch gibt sie nichts anderes als eine Höchstmietdauer an und ihr könnt innerhalb dieser Zeit fristgerecht kündigen.
Gruß
Ralph
christian h
habe jetzt beim surfen oft gelesen, dass wenn ein befristungsgrund angegeben ist (in diesem fall die eigennutzung) ist ein vertrag bindend und wir dürften erst nach fünf jahren ausziehen;
danke für jede antwort