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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben einen Mietvertrag für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen.

hier der wortlaut
er beginnt am ... und endet am ...
hr ... will zu diesem zeitpunkt seinen alterssitz hier einrichten.

nun haben wir mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt per einschreiben (so wie es uns vom vermieter gesagt wurde).

jetzt das eigentliche problem:
die wohnung über uns hatte den gleichen vertrag, wurde gekündigt und soll jetzt weiter miete zahlen.

kann er dass bei uns auch machen??? oder sind wir im recht??
danke für eine antwort
Stichwörter: befristeter + dürfen + vertrag + ausziehen

2 Kommentare zu „Befristeter Vertrag oder dürfen wir ausziehen??”

Rano Experte!

Der VM kann sich ja schlecht zwei Wohnungen parallel für seinen Altersruhesitz reservieren?!

Die ursprünglich getroffene Vereinbarung ist -für eine Wohnung- völlig ok, jedoch gibt sie nichts anderes als eine Höchstmietdauer an und ihr könnt innerhalb dieser Zeit fristgerecht kündigen.

Gruß
Ralph

christian h

habe jetzt beim surfen oft gelesen, dass wenn ein befristungsgrund angegeben ist (in diesem fall die eigennutzung) ist ein vertrag bindend und wir dürften erst nach fünf jahren ausziehen;

danke für jede antwort

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