Susanne
Da sind Fachleute am Werk und Du stellst die Frage in einem Laienforum?
Der Teufel liegt doch im Detail. Die anwaltliche, korrekte Kündigung kann nur einen anderen Termin haben, weil die Fristen sind offensichtlich verschoben haben, nachdem der Vermieter dann endlich zum Anwalt gegangen ist.
Du musst aber als Mieter gar nicht wissen, dass die erste Kündigung formell falsch war und hast Dich demnach an dem Termin orientiert.
Würde ich auf dem ersten Termin bestehen aus o.g. Grund. Wenn der VM auf Termin der 2. Kündigung besteht, würde ich auch vorgetäuschten EB vermuten und mit Klage drohen!
Falls Du zum Thema ein andere, anwaltliche Meinung hören möchtest, kann ich Dir frag-einen-anwalt.de empfehlen, wo Du Deine Frage online gegen geringes Entgelt stellen kannst.
zeitgeisth
danke für deine antwort.
ich bin bereits beim anwalt, wollte jedoch noch ein paar meinungen hören, da ich ihn weit über das wochenende nicht erreiche.
speziell möchte ich wissen, ob es sich hier um täuschung handelt, und ob ich damit durchkommen könnte.