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MarkusFr hat diese Frage gestellt
Guten Morgen,

ich habe da eine Frage was die Rückzahlung der Kaution von meinem ehemaligen Vermieter angeht und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Bis November letzten Jahres wohnte ich in einer WG als Hauptmieter. Ich bin ausgezogen, habe mich um eine Nachmieterin gekümmert und der Vermieter hat sie akzeptiert und mit ihr als neue Hauptmieterin einen Vertrag gemacht. Allerdings erhöhte er auch die Miete, was ein anderer Mitbewohner nicht akzeptierte. Mit dem Hinweis, dass es noch Probleme mit meinen Nachmietern gäbe, hat mir mein ehemaliger Vermieter bis heute meine Kaution noch nicht zurückgezahlt. Jetzt ist meine Frage, was ich tun kann. Gibt es eine Handhabe, dass er mir meine Kaution zurückzahlen MUSS oder bin ich darauf angewiesen, dass er das Problem mit meinen Nachmietern regelt (er scheint nicht gerade hinterher zu sein, was den Vertrag und so angeht). Bin auch etwas verunsichert, nachdem ich gelesen habe, dass nach einer Umfrage wohl viele Mieter nicht die Kaution zurückbekommen oder nur sehr spät.

Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

Viele Grüße,
Markus

1 Kommentar zu „Rückzahlung von Kaution”

smile30625 Experte! 26.08.2009 15:19

Hallo,

da Ihr Vermieter Ihre Nachmieterin akzeptiert hat, wurde das Mietverhältnis zwischen diesen Parteien fortgesetzt. Sie sind nicht mehr Partei des Mietvertrages. Wenn es nun Probleme zwischen Vermieter und neuem Mieter gibt, kann dies keine Ansprüche gegen Sie auslösen, die von der Kaution gesichert werden müssten.

Tipp: Per Einwurfeinschreiben Rückzahlungsfrist von 10 Tagen setzen und für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs mit Klage drohen.

Aber bitte beachten, dass der Vermieter wegen einer eventuell zu erwartenden Betriebskostennachzahlung einen Teil der Kaution zurückbehalten darf.


Viele Grüße
smile

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