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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, hätte mal ne Frage. Vielleich weis ja jemand von euch eine Antwort. Meine Mutter bewohnt ein kleines Fertighaus welches schon 40 Jahre auf dem Buckel hat. Vor ein Paar Jahren hat das Dilemma angefangen, Die Wetterseite war so verfault bzw. ist so verfault das ich ca. 10 Qm Doppelstegplatten drauf geschraubt habe, quer über das Fenster. Der Vermieter zu dem Problem: Man kann ja ein Blech drüber schrauben. Dann ha er sich rum gedreht und ward nie wieder gesehen. Dann haben wir die Heizung neu betankt (Gasheizung mit Gastank im Garten), der Tank war innerhalb von 2 Monaten LEER obwohl die Heizung nur am Tage lief. Meine Mutter hat panische Angst dort zu verweilen dieses Gefühl wurde mit den letzten Stürmen noch stärker. Desweiteren wurde die Zufahrt zu dem Haus von der Gemeine komplett dicht gemacht sodas man alle Einkäufe ect. und auch Mülltonnen (meine Mutter wird 69) Quer über den Spielplatz schieben muss. Im Winter geht das ja aber im Sommer ist das ein Spiessrutenlauf mit den Kindern der Nachbarschaft.

Kann man bei solchen Pflichtverletzungen seitens des Vermieters Fristlos kündigen?? Das Haus ist meines Erachtens nicht mehr bewohnbar und bedürfte eine Prüfung durch das Bauamt.

Vielleicht hat jemand ein Paar Gerichtsurteile oder so. Die Sache eilt echt.

Vielen dank erstmal.

2 Kommentare zu „Fristlose Kündigung bei Schweren Baumängeln?????”

Susanne Experte!

Einfach das Bauamt der Stadt anrufen, die interessiert das und die kommen auf jeden Fall, wenn Du das so schilderst wie hier.

Elliot

Hätte hierzu ebenfalls ne Frage.
Bei uns wurde bei Einzug ein neuer Herd installiert. Wir haben diesen vom Vermieter (wohn derzeit in London) über ein Versandhaus zugeschickt bekommen und ihn von einem befreundeten Elektriker anschließen lassen.
Dieser hat festgestellt, daß es sich um eine sehr alte Leitung handelt welche nur mit einem Kabel funktioniert.
Ich habe sowas bei Starkstromgeräten zum ersten mal gesehen.
Zudem sei das Kabel schon bis in die Wand rein angeschmort.
Damit wir aber zumindest eine Kochmöglichkeit besitzen hat er ihn trotzdem unter Vorbehalt angeschlossen, mit der Warnung, daß es eigentlich nicht zulässig sei, daß wir den Herd bitte nicht voll auslasten und daß es bei z.B. Wasseraustritt aus der Spülmaschine zu einem Kurzschluß, Kabel oder im schlimmsten Falle sogar einem Küchenbrand führen kann.
Wir haben uns vor ca. 8 Monaten diesbezüglich an den Vermieter gewandt dies bitte zu überprüfen und gegebenenfalls zu beheben.
Erst 2 Monate später hat er uns den Hausmeister zur Kontrolle geschickt welcher als Elektromeister die Leitungen in den 60er Jahren selbst mit verlegt hat.
Zuerst wollte er auf den Hinnweis nicht eingehen, weil angeblich mit den Leitungen alles in Ordnung sei. Nun kam der Hausmeister und hat sich lediglich informiert ob der Herd funktioniere, als ich dies mit ja beantwortete hat er die Wohnung mit den Worten, dann sei ja alles i.O. unverrichteter Dinge wieder verlassen.
Wir wollen sowieso ausziehen, auch weil es wegen dieser Sache zu Unstimmigkeiten geführt hat. und weil uns wegen dem immer noch nicht einmal konntrolliertem Kabel laut Aussage des befreundeten Elektrikers zu einem Brand führen kann, was ich als unterschwellig immer anwesendes beunruhigendes Gefühl mit mir rum trage.
Müssen wir eine Kündigungsfrist einhalten, wenn tatsächlich eine Gefahr besteht ?

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