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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich stehe jetzt kurz davor ein Mietvertrag (der mir noch zugeschickt wird) zu unterschreiben.

Der Vormieter wohnt noch ca. 3 Monate in der Wohnung (Kündigungsfrist).

Der Vermieter wohnt in einer ca. 800km entfernten Stadt...und wir haben bis jetzt alles telefonisch und schriftlich verhandelt.

Die Wohnung hab ich mir kurz bei der Vormieterin angeschaut (noch voll bewohnt mit Möbeln,etc.).

Dabei konnte ich nun aber nicht auf eventuelle Schäden (Schimmel,etc.) prüfen.

Wenn ich nun den Mietvertrag unterschreibe,ohne die Wohnung im ausgeräumten Zustand gesehen zu haben...

Kann ich dann trotzdem noch Schäden (eventuell der Vormieterin) geltend machen?

Da bis jetzt alles per Briefwechsel und Telefon mit dem Vermieter erörtert wurde und so nun auch der Mietvertrag,die Übergabe der Wohnung aber erst viel später ist..ist mir das schon etwas mulmig.

3 Kommentare zu „Mietvertrag Monate vor Mietbeginn & Übergabe unterschrei”

Rano Experte!

Diese Konstellation gibts ja öfter, grundsätzlich ist das kein Problem.

Beschädigungen mußt auch nicht Du mit der Vormieterin abklären, aber der Vermieter.
Du hast dann zu Deinem Mietbeginn Anrecht auf eine astreine Wohnung.

Ich kann jedoch nicht so ganz nachvollziehen, wie ein VM seinen Aufgaben nachkommen will, wenn er mehrer hundert km weiter weg wohnt und vor Ort keinen Verwalter / Bevollmächtigten hat.

Gruß
Ralph

luckyboy

Ich kann jedoch nicht so ganz nachvollziehen, wie ein VM seinen Aufgaben nachkommen will, wenn er mehrer hundert km weiter weg wohnt und vor Ort keinen Verwalter / Bevollmächtigten hat...[/quote:130ad]

Erstmal Danke für die Antwort.

Na ob er dort ein Verwalter eingesetzt hat,konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen.

Werd ich spätestens bei der Wohnungsübergabe merken...denn da muß ja der VM oder ein Verwalter anwesend sein.

Im Großen und Ganzem sieht die Wohnanlage (Mietshaus) sehr gepflegt aus.

fin Experte!

Wenn Mängel bei leer stehender Wohnung gesichtet werden, dann sofort alles auflisten mit Datum, auch fotografieren und dem Vermieter zusenden.
Das sollte man machen falls keine Übergabeprotokoll gemacht wird, um später schon bei Einzug vorhandene Schäden beweisen zu können.

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