fin
Bei einer fristloser Kündigung sind die Gründe hierfür im Kündigungsschreiben anzugeben. Die Kündigung ist auch an Sie zu richten, wenn Sie die Betreuerin Ihres Vaters sind.
Ein Treppenhaussturz ist sicher kein Grund für eine Kündigung, ein einmaliges Vergessen des Ausschaltens der Herdplatte auch nicht. Es kommt vielmehr darauf an, ob dem Vermieter ein Schaden durch das Verhalten Ihres Vaters an der Mietsache entstanden ist und der Frage, inwieweit Ihr Vater noch allein leben kann. Das wiederum sollten Sie als Verwandte und auch Betreuerin rational beurteilen können.
Zu den übrigen Fragen: Zunächst muss die Vermieterin ein Räumungsurteil haben. Das dauert in der Regel ein paar Monate.
Likom
Hallo,
vielen Dank für diese ersten Infos.
In der Kündigung wurde ein Grund angegeben, jedoch wie ich finde nicht näher definiert. Begründung: Schwerwiegende Verletzung der Mieterverpflichtungen!
Eine Beschädigung an der Mietsache ist nicht vorgekommen, jedoch muss aufgrund des Sturzes im Treppenhaus nachgestrichen werden, da er an die Wand gekommen ist, dies habe ich aber schon veranlasst.
Ich denke das wir aufrund der langen Mietzeit und aufgrund des Alters meines Vaters doch gute Chancen haben, der Kündigung zu widersprechen.
Es ist sowieso die Frage ob ein Gericht diese Kündigung ohne nähere , detaillierte Begründung aktzeptieren wird oder?
fin
Ja. Mieterpflichtsverletzungen sind keine konkrete Angabe. Diese können benannt werden. Das wird die Vermieterin vor Gericht auch machen müssen.
Der Schaden vom Treppenhaussturz darf kein Kündigungsgrund sein.