Balkonexperte 22.08.2011 18:14
Schauen Sie selbst, welche Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter anerkannt werden:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_ao_mieter.htm
Berthelstal 22.08.2011 19:10
Eine Bedrohung sollten Sie zur Anzeige bringen. Mit einem Mietvertrag hat das nichts zu tun. Selbst wenn, dann würden die gründe dafür nicht reichen.
Bladder 23.08.2011 20:04
Selbstverständlich hat dieser Vorgang auch mit dem Mietrecht zu tun.
Diese Bedrohung ist dem Vermieter zu melden, der hätte geeignete Maßnahmen zu treffen, z.B. den Störenfried abmahnen und eventuell fristlose Kündigung. Zu solchen Maßnahmen ist der Vermieter u.U. sogar verpflichtet.
Der bedrohte Mieter kann eigentlich nicht sofort kündigen, dazu müsste nun ganz schweres Geschütz aufgefahren worden sein.
Aber er kann dem Vermieter Beine machen und die Miete mindern.
Beispielurteil:
Nachbar bedroht den Mieter und verursacht Lärm, AG Köln, WM 80, 17: Mietminderung 25%