Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe da ein paar Fragen.
Ich habe am 15.05.05 einen Vertrag über 2 Jahre geschlossen, mit der Klausel, dass ich aus beruflich bedingten Gründen vorher kündigen darf. Ich bin dann im Oktober arbeitslos geworden und habe im Februar wieder eine gefunden. Auch gar nicht so weit weg. Jedenfalls war die Wohnung viel zu teuer und meine Geldreserven auch am Ende. Also habe ich die Wohnung gekündigt mit der Begründung "aus beruflich bedingten Gründen". Ist das oben geschriebene ein beruflich bedingter Grund? Mein Vermieter meint nur, dass es ein finanzieller Grund ist, und ein beruflicher Grund lediglich ein Ortswechsel.
Jedenfalls hat er heute die Wohnungsübergabe mit mir gemacht und auf einen Zettel geschrieben "Mietvertrag endet mit neuem Mietvertrag eines anderen Mieters". Das soll dann wohl heißen, dass ich die Miete so lang weiter zahlen soll, bis er jemand neues hat?
Und wie sieht es damit aus, dass er sich die ganzen 3 Monate, nachdem ich gekündigt habe, nicht gemeldet hat, dass er die Kündigung nicht anerkennt? Ist das eine implizite Anerkennung oder geht es tatsächlich, dass er erst nach Ende des Mietvertrags ankommt, dass ich nicht kündigen darf? Fänd ich nämlich mal ziemlich krass.

Danke schon mal für ein paar Antworten
Viele Grüße!

4 Kommentare zu „Mindestmietdauer mit Klausel, trotzdem kündigen?”

fin Experte!

Wenn Sie bereits eine Wohnungsübergabe gemacht und auch die Schlüssel abgegeben haben, dann hat der Vermieter Ihre Kündigung angenommen.
Die Mieter weiterzahlen bis ein neuer Mieter gefunden ist, hätte auch im Mietvertrag vereinbart werden müssen. Das kann der Vermieter nicht im Nachhinein vereinbaren. Es sei denn Sie hätten so etwas bei der Übergabe unterschrieben.
Grundsätzlich sind es auch beruflich bedingte Änderungen wenn man plötzlich arbeitslos wird. Dann sollte ein Mieter aus dem Mietvertrag entlassen werden bevor sich Schulden anhäufen oder dem Vermieter ein wirtschaftl. Schaden entsteht. Grundsätzlich: Lassen Sie sich nicht mehr auf längere, vorgeschriebene Mietzeiten ein, wenn das Gehalt letztendlich nicht sicher ist. Auch keine teuren Wohnungen mieten, die man sich im Unglücksfall dann nicht mehr leisten kann.

Netmicky

Wenn ich nun bei der Übergabe einen Satz unterschrieben habe (ohne Ort und Datum), dass der "Mietvertrag endet mit neuem Mietverhältnis eines neuen Mieters", ist das sicher gültig, sodass ich für die Miete weiter aufkommen müsste, bis sich jemand Neues gefunden hat? Der Vermieter hat auch nichts weiter dazu gesagt, dass ich jetzt weiter zahlen müsse oder sonstiges. Aber ich schätz halt mal, dass da in nächster Zeit eine Mahnung kommt, dass ich die Miete zahlen soll, oder dass sie gar von der Kaution abgezogen wird. :/

fin Experte!

Wenn Sie so etwas unterschrieben haben sollten, wäre das natürlich schlecht und würde anwaltlicher Hilfe brauchen, um da raus zu kommen.
Wenn z.B. die Wohnung ein halbes Jahr leerstehen würde, weil der Vermieter keinen passenden Mieter finden würde, dann müßten Sie ja solange zahlen. Das wäre allerdings fast sittenwidrig und so dürfte die Vereinbarung des Vermieters mit Ihnen nur für kurze Zeit greifen, wenn überhaupt. Damit würde ich zum Anwalt gehen.

Netmicky

Danke für die Antworten/Hilfe fin! <!-- s :) --><!-- s :) --> So richtig positiv klingt das alles zwar nicht, aber eben auch nicht, als ich am A***. Danke!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.