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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir haben von unserem Vermieter die Kündigung bekommen, müssen Ende August ausziehen. Nach § 573a.
Das ist auch alles geregelt, auch rechtlich.
Nun schickaniert uns der Vermieter unendlich. Er poltert nachts im Treppenhaus, so das wir jede Nacht 2-3 mal wach werden und mühe haben wieder zu schlafen. Dre Vermieter ist psychisch krank, deshalb auch Frührentner. er erzählt im Dorf unglaubliche Lügen über uns und macht uns das Leben hier schwer.
Es kommt ein ganz widerlicher Gestank aus der Wohnung unseres Vermieters, welcher mittlerweile schon bis in unsere Wohnung zieht. Geruchsneutral aus seiner Wohnung war es nie, aber seit er uns gekündigt hat stinkt es noch mehr.
Den Gestank habe ich schon öfters seinem Anwalt geschrieben, mit der Bitte dies abzustellen. Nicht`s ist geschehen.
Nun möchten wir sofort ausziehen wenn wir eine neue Wohnung haben. Kann uns jemand sagen wie das mit fristloser Kündigung aussieht ?
Vielen Dank.
Gruß.
Stichwörter: fristlose + kündigung + weiterhelfen

1 Kommentar zu „Fristlose Kündigung, wer kann mit weiterhelfen ????”

Obelixle

Hallo
so wie die lage aussieht, habt ihr noch nicht das Recht der fristlosen Kündigung.
Wieso habt ihr nur dem Anwalt des Vermieters geschrieben?
Gesetzlich hält es sich so wenn ihr eine Abmahnung mit dem genau beschrieben Problem und der Abstellung schreibt, und ihm eine nach dem Kalender bestimmte Frist setzt, er den Mangel aber nicht abstellt könnt ihr Kraft § 543 BGB fristlos Kündigen.
Haltet euch aber bei der Abmahnung nach § 284 BGB
dann seit ihr auf der sicheren Seite <!-- s :P --><!-- s :P -->

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