Obelixle
Hallo
so wie die lage aussieht, habt ihr noch nicht das Recht der fristlosen Kündigung.
Wieso habt ihr nur dem Anwalt des Vermieters geschrieben?
Gesetzlich hält es sich so wenn ihr eine Abmahnung mit dem genau beschrieben Problem und der Abstellung schreibt, und ihm eine nach dem Kalender bestimmte Frist setzt, er den Mangel aber nicht abstellt könnt ihr Kraft § 543 BGB fristlos Kündigen.
Haltet euch aber bei der Abmahnung nach § 284 BGB
dann seit ihr auf der sicheren Seite <!-- s --><!-- s -->