Bladder 13.09.2011 07:07
Hmmm...
Sie befinden sich hier in einem Forum für Mietrecht.
Ich will damit sagen, dass Fragen zur Bausubstanz eines Fußbodens doch recht ungewöhnlich sind.
Eine Mietminderung wäre möglich, wenn es sich um einen Mangel handelt, der den Wohnwert der Wohnung erheblich mindert und während der Mietzeit aufgetreten ist. Weitere Voraussetzung ist eine unverzügliche Meldung an den Vermieter.
Der § 536 BGB ist die rechtliche Grundlage für eine Mietminderung.