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Inanspruchnahme der Kaution
Hat der Mieter eine Mietsicherheit geleistet, so kann der Vermieter diese während des laufenden Mietverhältnisses in der Regel nur dann in Anspruch nehmen, wenn es sich um unbestrittene Ansprüche handelt.
Amtsgericht Neuss, Urteil vom 07.12.2001, Aktenzeichen: 34 C 4727/01